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Grundstücks-Analyse

Schloßstraße 2, 17429 Pudagla

Das Grundstück Schloßstraße 2 in Pudagla (Flurstück 46/4) hat 866 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 70 €/m² (Stichtag 01.01.2024). Der Bodenwert liegt bei rund 60.620 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 50.000 bis 271.000 €. Auffällig im Risiko-Check: Hanglage.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 866 m² amtliche Fläche, Flurstück 46/4, Gemarkung Pudagla
  • 70 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2024)
  • Marktwert-Spanne 50.000 bis 271.000 €
  • Risiko-Check: Hanglage
Fläche
866 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
70 €/m²
Stichtag 01.01.2024
Marktwert
50 – 271 T€
automatisierte Spanne
Was ist Schloßstraße 2 genau wert? Hier steht der Datenstand vom 11.10.2026 mit einer Marktwert-Spanne; den genauen Wert für Flurstück 46/4 ermittelt die Live-Analyse aus Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert, tagesaktuell und mit Begründung. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 46/4 der Gemarkung Pudagla umfasst 866 m², deutlich mehr als ein übliches Baugrundstück und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „Mischgebiet“. Die Zone erlaubt neben Wohnen auch nicht störendes Gewerbe.

Flurstückskennzeichen133478007000460004__
Flurstück46/4
GemarkungPudagla
GemeindePudagla
Amtliche Fläche866 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)Mischgebiet
EntwicklungszustandBaureifes Land

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Schloßstraße 2 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2024 einen Bodenrichtwert von 70 €/m² festgelegt (Nutzungsart Mischgebiet). Auf die 866 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 60.620 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert70 €/m²
Stichtag01.01.2024
Richtwertzonebebaute Flächen im Außenbereich
NutzungsartMischgebiet

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 92 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 1999Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 44,76 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2,25 Personen eher groß, rund 70 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Das Umfeld ist überwiegend von Eigentümern bewohnt.

Ø Alter
44,76
Jahre
Haushalt
2,25
Personen im Schnitt
Eigentum
70 %
Eigentümerquote, geringe Fallzahl

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Von zwei geprüften Risiken ist eines relevant: Hanglage.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Hanglage13,6 % Neigung, 4,7 m Höhenunterschied (1 bis 6 m ü. M.). Hanglagen verteuern Gründung und Erschließung.

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Schloßstraße 2 wert?

Der Boden allein ist rund 60.620 € wert (866 m² × 70 €/m²). Mit dem Gebäude um 1999, rund 92 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 50.000 bis 271.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.

Amtliche Fläche866 m²
× Bodenrichtwert70 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 60.620 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 60.620 €
50.000 €untere Spanne271.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Schloßstraße 2 Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 46/4.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 92 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Pudagla
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Pudagla, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 46/4 beträgt 866 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 46/4 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Pudagla gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „Mischgebiet“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Pudagla.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

70 €/m² (Stichtag 01.01.2024, Mischgebiet); mal Fläche ergibt das rund 60.620 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 50.000 bis 271.000 € (Stand 11.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 60.620 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Schloßstraße 2 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 866 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Pudagla.

Datenstand: Kataster und Karte 11.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2024 · Zensus 2022 · Bewertung 11.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.