Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — in den meisten Bundesländern eine Abteilung des Amtsgerichts.

Die Wege im Vergleich

Weg Für wen Dauer Gebühr
Grundbuchamt, schriftlich jeder mit berechtigtem Interesse wenige Tage bis 2 Wochen 10 € einfach / 20 € beglaubigt
Grundbuchamt, persönlich dito, mit Ausweis oft sofort dito
Notar im Rahmen einer Beurkundung schnell im Notarhonorar
Elektronischer Abruf Notare, Banken, Behörden, Vermessungsingenieure sofort je nach Verfahren

Für Privatpersonen ist der schriftliche Antrag beim Grundbuchamt der Regelweg. Ein allgemein zugängliches Online-Portal für Bürger gibt es nicht.

Was in den Antrag gehört

Fehlt die Blattnummer, ordnet das Amt über Adresse und Flurstück zu. Das kostet einen Arbeitsschritt mehr, ist aber üblich.

Baden-Württemberg ist der Sonderfall

Dort sind die Grundbuchämter seit der Reform zentralisiert; Anträge laufen nicht mehr über das örtliche Amtsgericht. Wer die alte Zuständigkeit sucht, landet ins Leere.

Häufige Fragen

Bekomme ich einen Auszug für ein fremdes Grundstück?

Nur mit berechtigtem Interesse nach § 12 GBO. Neugier oder Kaufüberlegung allein reichen nicht — Näheres unter Wer darf ins Grundbuch schauen.

Geht das auch per E-Mail?

Das hängt vom Amtsgericht ab. Manche akzeptieren formlose E-Mail-Anträge, andere bestehen auf Schriftform mit Unterschrift. Im Zweifel schriftlich per Post.

Wie lange dauert eine Grundbucheintragung?

Ein Auszug ist meist in wenigen Tagen bis zwei Wochen da. Eine Eintragung — etwa die Umschreibung auf einen neuen Eigentümer — dauert länger: Zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung liegen regelmäßig mehrere Wochen bis Monate, weil erst die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegen muss.

Was tun, wenn das Grundbuchamt nicht antwortet?

Die Bearbeitung dauert je nach Auslastung unterschiedlich lange. Kommt nach etwa drei Wochen keine Reaktion, hilft eine kurze schriftliche Nachfrage unter Angabe von Grundstück, Antragsdatum und Ihren Kontaktdaten. Ein zuvor korrekt und vollständig gestellter Antrag — mit Adresse, Flurstück und belegtem berechtigten Interesse — beugt solchen Verzögerungen am besten vor.

Wie alt darf ein Auszug für die Bank sein?

Banken verlangen üblicherweise einen Auszug, der nicht älter als drei bis sechs Monate ist. Für die Beurkundung ruft der Notar ohnehin einen tagesaktuellen ab.

grundbuchplus.de nimmt Ihnen die zwei mühsamen Schritte ab: das zuständige Grundbuchamt ermitteln und den Antrag korrekt vorausfüllen. Sie senden ab, das Amt antwortet per Post. zur Karte.