Wie finde ich das zuständige Grundbuchamt?

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — nicht das an Ihrem Wohnort.

Das ist die häufigste Fehlannahme. Wer in Hamburg wohnt und ein Ferienhaus im Allgäu besitzt, beantragt den Auszug beim dortigen Amtsgericht.

So gehen Sie vor

  1. Lage des Grundstücks klären — Gemeinde und Gemarkung
  2. Amtsgericht dieser Gemeinde ermitteln
  3. Prüfen, ob dort tatsächlich das Grundbuchamt sitzt — nicht jedes Amtsgericht führt ein Grundbuch, mehrere Bezirke sind zusammengelegt worden
  4. Kontaktweg klären: Manche Ämter akzeptieren E-Mail, andere bestehen auf Post mit Unterschrift

Baden-Württemberg: zentralisiert

Der wichtigste Sonderfall. Baden-Württemberg hat die Grundbuchämter im Zuge der Reform zusammengeführt; die früher bei den Gemeinden und Notariaten geführten Grundbücher liegen heute zentral. Wer dort nach dem örtlichen Amtsgericht sucht, kommt nicht weiter.

Weitere Besonderheiten

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag beim falschen Amtsgericht stellen?

Er wird in der Regel weitergeleitet, das kostet aber Zeit. Besser vorher klären.

Woher weiß ich, welche Unterlagen das Amt verlangt?

Die Anforderungen unterscheiden sich: manche Ämter haben Formulare, andere akzeptieren formlose Anträge. Ein Anruf oder ein Blick auf die Website des Amtsgerichts spart eine Rückfrage.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbuchamt und Katasteramt?

Zwei verschiedene Stellen für zwei verschiedene Register. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht führt das Grundbuch — wem gehört das Grundstück, welche Lasten liegen darauf. Das Katasteramt der Vermessungsverwaltung führt das Liegenschaftskataster — Lage, Größe und Grenzen der Flurstücke. Für einen Grundbuchauszug ist das Grundbuchamt zuständig, für eine Flurkarte das Katasteramt.

Was kostet die Auskunft, welches Amt zuständig ist?

Nichts. Die Zuständigkeit zu erfragen ist gebührenfrei; erst der Auszug selbst kostet.

Das zuständige Grundbuchamt samt Anschrift und akzeptierten Antragswegen ermittelt grundbuchplus.de automatisch zu jeder Adresse — inklusive vorausgefülltem Antrag. zur Karte.