Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke und Gebäude in Deutschland — es beschreibt, wo etwas liegt, wie groß es ist und wie es genutzt wird.

Geführt wird es von den Vermessungsverwaltungen der Länder, also je nach Bundesland von Katasterämtern, Vermessungsämtern oder Landesämtern für Geoinformation. Eine bundesweit einheitliche Stelle gibt es nicht; das erklärt, warum Portale, Gebühren und Datenformate von Land zu Land abweichen.

Kataster und Grundbuch: das amtliche Doppel

Beide Register beschreiben dasselbe Stück Erde, aber aus unterschiedlichem Blickwinkel — und sie verweisen wechselseitig aufeinander:

Liegenschaftskataster Grundbuch
Beantwortet Wo liegt was, wie groß Wem gehört es, welche Lasten
Geführt von Vermessungsverwaltung (Land) Grundbuchamt beim Amtsgericht
Einsicht frei nur bei berechtigtem Interesse (§ 12 GBO)
Einheit Flurstück Grundstück

Das Kataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne von § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Die Beschreibung eines Grundstücks im Grundbuch stammt also aus dem Kataster; das Grundbuch selbst vermisst nichts.

Was das Kataster enthält

Nicht enthalten: Eigentümer, Kaufpreise, Belastungen. Das steht im Grundbuch.

ALKIS als heutige Form

Seit den 2010er-Jahren führen alle Länder das Kataster im Format ALKIS — dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem. Es hat die früher getrennten Bestände aus Liegenschaftsbuch (Sachdaten) und Liegenschaftskarte (Geometrie) in einem Datenmodell zusammengeführt.

Häufige Fragen

Ist das Liegenschaftskataster öffentlich?

Weitgehend ja. Die Angaben zu Lage, Größe und Nutzung eines Flurstücks dürfen ohne besonderen Nachweis eingesehen werden — viele Länder stellen sie sogar als Open Data bereit. Personenbezogene Daten aus dem Eigentümernachweis unterliegen dagegen einer Zugangsbeschränkung.

Was kostet ein Katasterauszug?

Das hängt vom Bundesland und vom Auszug ab. Eine einfache Auskunft über Lage und Fläche ist vielerorts kostenfrei online möglich; ein beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster ist gebührenpflichtig.

Wer korrigiert einen Fehler im Kataster?

Das zuständige Katasteramt beziehungsweise Vermessungsamt. Grenzen lassen sich nur durch eine amtliche Vermessung ändern, die ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt selbst durchführt.

grundbuchplus.de bündelt die Katasterdaten aller Länder an einer Stelle: Adresse eingeben, Flurstück, Fläche und Gebäude erscheinen — ohne sich durch 16 einzelne Portale zu klicken. zur Karte.