Gemarkung
Die Gemarkung ist der Katasterbezirk: eine zusammenhängende Gruppe von Flurstücken, die im Liegenschaftskataster unter einem gemeinsamen Namen und einer Nummer geführt wird.
Sie ist die oberste Ordnungsebene, wenn ein Flurstück angesprochen
wird. Erst die Kombination aus Gemarkung, Flur und
Flurstücksnummer macht die Bezeichnung eindeutig — die Nummer 112
allein gibt es in Deutschland tausendfach.
Gemarkung ist nicht Gemeinde
Der häufigste Irrtum. Die Gemarkung stammt aus der Katastervermessung und folgt historischen Grenzen, die Gemeinde ist eine Verwaltungseinheit. Beide decken sich oft, aber keineswegs immer:
- Eine Gemeinde kann mehrere Gemarkungen umfassen — typisch nach Gebietsreformen, bei denen eingemeindete Dörfer ihre alte Gemarkung behalten haben.
- Eine Gemarkung kann ausnahmsweise über eine Gemeindegrenze hinausreichen.
- Gemarkungsnamen überdauern Eingemeindungen. Ein Ortsteil, den es als selbstständige Gemeinde seit Jahrzehnten nicht mehr gibt, existiert im Kataster oft weiter.
Deshalb steht im Grundbuch die Gemarkung und nicht der Wohnort.
Gemarkungsnummer
Neben dem Namen trägt jede Gemarkung eine Nummer, die innerhalb des Bundeslandes eindeutig ist. In Flurstückskennzeichen erscheint sie üblicherweise vierstellig, direkt hinter dem Länderschlüssel.
Im Grundbuchauszug und im Kaufvertrag steht meist der Name; in maschinenlesbaren Daten und in amtlichen Nachweisen die Nummer. Beide bezeichnen dasselbe.
Wo die Gemarkung gebraucht wird
- Grundbuch — im Bestandsverzeichnis wird jedes Grundstück über Gemarkung, Flur und Flurstück beschrieben
- Antrag auf einen Grundbuchauszug — viele Grundbuchämter verlangen die Gemarkung, wenn die Grundbuchblattnummer nicht bekannt ist
- Kaufvertrag und Teilungserklärung
- Grundsteuer — die Erklärung fragt Gemarkung und Flurstück ab
Häufige Fragen
Wie finde ich meine Gemarkung heraus?
Sie steht im Grundbuchauszug, im Kaufvertrag und im Grundsteuerbescheid. Ohne Unterlagen lässt sie sich über die Adresse ermitteln: grundbuchplus.de zeigt die Gemarkung zusammen mit dem Flurstück zu jeder Adresse an, ebenso die Kartendienste der Vermessungsverwaltungen.
Kann sich eine Gemarkung ändern?
Selten, aber möglich. Gemarkungsgrenzen werden bei größeren Umlegungsverfahren oder Gebietsänderungen angepasst. Für Eigentümer hat das keine unmittelbare Folge; die Bezeichnung des Flurstücks kann sich dabei aber ändern.
Ist die Gemarkung öffentlich einsehbar?
Ja. Sie gehört zum Liegenschaftskataster, das anders als das Grundbuch ohne Nachweis eines berechtigten Interesses eingesehen werden kann.