Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug ist die Abschrift eines [Grundbuchblatts](/lexikon/grundbuchblatt.html) — das amtliche Dokument darüber, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen.
Ausgestellt wird er vom Grundbuchamt, das in fast allen Bundesländern beim Amtsgericht angesiedelt ist. Baden-Württemberg hat die Führung zentralisiert.
Die Arten im Überblick
| Art | Merkmal | Wofür |
|---|---|---|
| Einfacher Auszug | Abschrift ohne Siegel | Information, Vorbereitung eines Verkaufs |
| Beglaubigter Auszug | mit Siegel und Unterschrift | Notar, Bank, Gericht, Behörde |
| Unbeglaubigter Ausdruck | maschinell erzeugt | schneller Überblick |
| Amtlicher Ausdruck | qualifiziert elektronisch signiert | wie beglaubigt, digital |
Zusätzlich unterschieden wird nach dem Stand:
- Ein aktueller Auszug zeigt nur die geltenden Eintragungen.
- Ein unbeglaubigter vollständiger Auszug zeigt auch die geröteten, also gelöschten Eintragungen — nützlich, wenn die Geschichte eines Grundstücks interessiert.
Was drinsteht
Bestandsverzeichnis sowie die Abteilungen I bis III: Eigentümer, Lasten und Beschränkungen, Grundpfandrechte. Ausführlich erklärt unter Was im Grundbuchauszug steht.
Wer ihn bekommt
Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Einsicht erhält nach § 12 der Grundbuchordnung nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Eigentümer haben es ohne Weiteres; Kaufinteressenten müssen es belegen, etwa durch die Zustimmung des Eigentümers. Wer sonst noch Zugang hat, steht unter Wer darf ins Grundbuch schauen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Für einen unbeglaubigten Ausdruck fallen üblicherweise 10 Euro an, für einen beglaubigten 20 Euro. Anbieter, die die Beantragung übernehmen, berechnen ihr Entgelt zusätzlich.
Wie lange dauert es?
Bei schriftlicher Beantragung meist wenige Tage bis zwei Wochen, je nach Auslastung des Amtsgerichts. Vor Ort ist die Einsicht oft sofort möglich.
Brauche ich einen beglaubigten oder unbeglaubigten Auszug?
Für den eigenen Überblick, zur Vorbereitung eines Verkaufs oder für die Bank genügt fast immer der unbeglaubigte Auszug — er ist günstiger und inhaltlich identisch. Ein beglaubigter Auszug mit Siegel wird nur verlangt, wo ein amtlicher Nachweis nötig ist, etwa beim Notar oder gegenüber einem Gericht. Im Zweifel reicht der unbeglaubigte.
Gibt es den Grundbuchauszug online?
Für Privatpersonen nur eingeschränkt. Das elektronische Grundbuchabrufverfahren steht vor allem Notaren, Behörden, Banken und Vermessungsingenieuren offen. Privatpersonen beantragen in der Regel schriftlich beim Grundbuchamt.