Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist die Abschrift eines [Grundbuchblatts](/lexikon/grundbuchblatt.html) — das amtliche Dokument darüber, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen.

Ausgestellt wird er vom Grundbuchamt, das in fast allen Bundesländern beim Amtsgericht angesiedelt ist. Baden-Württemberg hat die Führung zentralisiert.

Die Arten im Überblick

Art Merkmal Wofür
Einfacher Auszug Abschrift ohne Siegel Information, Vorbereitung eines Verkaufs
Beglaubigter Auszug mit Siegel und Unterschrift Notar, Bank, Gericht, Behörde
Unbeglaubigter Ausdruck maschinell erzeugt schneller Überblick
Amtlicher Ausdruck qualifiziert elektronisch signiert wie beglaubigt, digital

Zusätzlich unterschieden wird nach dem Stand:

Was drinsteht

Bestandsverzeichnis sowie die Abteilungen I bis III: Eigentümer, Lasten und Beschränkungen, Grundpfandrechte. Ausführlich erklärt unter Was im Grundbuchauszug steht.

Wer ihn bekommt

Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Einsicht erhält nach § 12 der Grundbuchordnung nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Eigentümer haben es ohne Weiteres; Kaufinteressenten müssen es belegen, etwa durch die Zustimmung des Eigentümers. Wer sonst noch Zugang hat, steht unter Wer darf ins Grundbuch schauen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Für einen unbeglaubigten Ausdruck fallen üblicherweise 10 Euro an, für einen beglaubigten 20 Euro. Anbieter, die die Beantragung übernehmen, berechnen ihr Entgelt zusätzlich.

Wie lange dauert es?

Bei schriftlicher Beantragung meist wenige Tage bis zwei Wochen, je nach Auslastung des Amtsgerichts. Vor Ort ist die Einsicht oft sofort möglich.

Brauche ich einen beglaubigten oder unbeglaubigten Auszug?

Für den eigenen Überblick, zur Vorbereitung eines Verkaufs oder für die Bank genügt fast immer der unbeglaubigte Auszug — er ist günstiger und inhaltlich identisch. Ein beglaubigter Auszug mit Siegel wird nur verlangt, wo ein amtlicher Nachweis nötig ist, etwa beim Notar oder gegenüber einem Gericht. Im Zweifel reicht der unbeglaubigte.

Gibt es den Grundbuchauszug online?

Für Privatpersonen nur eingeschränkt. Das elektronische Grundbuchabrufverfahren steht vor allem Notaren, Behörden, Banken und Vermessungsingenieuren offen. Privatpersonen beantragen in der Regel schriftlich beim Grundbuchamt.

grundbuchplus.de ermittelt zu jeder Adresse das zuständige Grundbuchamt und füllt Ihren Antrag vor — Sie senden ihn ab, das Amt schickt den Auszug per Post. zur Karte.