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Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist die Abschrift eines Grundbuchblatts — das amtliche Dokument darüber, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen.

Redaktion GrundbuchPlusAktualisiert 03.09.20264 Min. Lesezeit
Grundbuch von SchwabingBlatt 4711
Aufschrift
Amtsgericht · Bezirk · Blatt
Bestandsverzeichnis
Flurstück 47/2 · 520 m²
Abteilung I
Eigentümer
Abteilung II
Lasten und Beschränkungen
Abteilung III
Grundschulden, Hypotheken
Ein Auszug, fünf Teile – Kosten: 10 € einfach, 20 € beglaubigt.

Ausgestellt wird er vom Grundbuchamt, das in fast allen Bundesländern beim Amtsgericht angesiedelt ist. Baden-Württemberg hat die Führung zentralisiert.

Die Arten im Überblick

Art Merkmal Wofür
Einfacher Auszug Abschrift ohne Siegel Information, Vorbereitung eines Verkaufs
Beglaubigter Auszug mit Siegel und Unterschrift Notar, Bank, Gericht, Behörde
Unbeglaubigter Ausdruck maschinell erzeugt schneller Überblick
Amtlicher Ausdruck qualifiziert elektronisch signiert wie beglaubigt, digital

Zusätzlich unterschieden wird nach dem Stand:

  • Ein aktueller Auszug zeigt nur die geltenden Eintragungen.
  • Ein unbeglaubigter vollständiger Auszug zeigt auch die geröteten, also gelöschten Eintragungen — nützlich, wenn die Geschichte eines Grundstücks interessiert.

Aufbau: Bestandsverzeichnis und die drei Abteilungen

Jeder Grundbuchauszug ist gleich gegliedert. Wer weiß, in welchem Teil was steht, liest ihn in wenigen Minuten:

Teil Was dort steht
Aufschrift Grundbuchamt, Grundbuchbezirk, Blattnummer
Bestandsverzeichnis die Grundstücke selbst: Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage, amtliche Fläche
Abteilung I Eigentümer und die Grundlage des Erwerbs (Kauf, Erbfolge, Auflassung)
Abteilung II Lasten und Beschränkungen: Wege- und Leitungsrechte, Wohnrecht und Nießbrauch, Auflassungsvormerkung, Vorkaufsrechte
Abteilung III Grundpfandrechte: Grundschuld, Hypothek, Rentenschuld

Ein häufiges Missverständnis: Eine hohe Zahl in Abteilung III ist nicht gleich Schulden. Eingetragen ist der Nennbetrag der Grundschuld, nicht die tatsächliche Restschuld — eine längst getilgte Grundschuld kann formal stehen bleiben. Ausführlich erklärt unter Was im Grundbuchauszug steht.

Was ein Grundbuchauszug kostet

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich:

Form Gebühr
Unbeglaubigter Ausdruck / einfacher Auszug 10 €
Beglaubigter Auszug (mit Siegel) 20 €

Wer die Einsicht persönlich beim Amt nimmt, zahlt oft gar nichts. Gewerbliche Vermittlungsdienste im Netz verlangen für die reine Beantragung ein Vielfaches der Amtsgebühr — die eigentliche Gebühr des Grundbuchamts bleibt aber bei 10 oder 20 Euro.

Wer ihn bekommt

Das Grundbuch ist kein öffentliches Register. Einsicht erhält nach § 12 der Grundbuchordnung nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. § 12 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO)

Eigentümer haben dieses Interesse ohne Weiteres; Kaufinteressenten müssen es belegen, etwa durch die Zustimmung des Eigentümers. Bloße Neugier oder ein allgemeines Kaufinteresse genügen nicht. Wer sonst noch Zugang hat — Notare, Banken, Gläubiger mit Titel, Behörden — steht unter Wer darf ins Grundbuch schauen.

Grundbuchauszug online abrufen

Ein vollwertiges Online-Grundbuch für jedermann gibt es nicht. Das elektronische Grundbuchabrufverfahren (§ 133 GBO) steht vor allem Notaren, Behörden, Banken, Gerichten und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren offen — sie haben ein dauerhaft anerkanntes Interesse. Privatpersonen beantragen den Auszug dagegen in der Regel schriftlich beim Grundbuchamt, zunehmend auch über die Justizportale der Länder. Der Weg im Detail steht unter Grundbuchauszug beantragen.

Wie aktuell muss der Auszug sein?

Ein Grundbuchauszug hat kein Ablaufdatum, gibt aber immer nur den Stand zum Ausstellungstag wieder. Banken und Notare verlangen deshalb meist einen aktuellen Auszug, der nicht älter als wenige Wochen bis Monate ist, weil sich Eigentümer, Lasten oder Grundpfandrechte jederzeit ändern können. Für den eigenen Überblick spielt das Alter keine Rolle.

Häufige Fragen

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Für einen unbeglaubigten Ausdruck fallen üblicherweise 10 Euro an, für einen beglaubigten 20 Euro. Anbieter, die die Beantragung übernehmen, berechnen ihr Entgelt zusätzlich.

Wie lange dauert es?

Bei schriftlicher Beantragung meist wenige Tage bis zwei Wochen, je nach Auslastung des Amtsgerichts. Vor Ort ist die Einsicht oft sofort möglich.

Was steht im Grundbuchauszug?

Die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis mit den Grundstücksdaten und die drei Abteilungen: Abteilung I den Eigentümer, Abteilung II die Lasten und Beschränkungen, Abteilung III die Grundpfandrechte wie Grundschuld und Hypothek.

Brauche ich einen beglaubigten oder unbeglaubigten Auszug?

Für den eigenen Überblick, zur Vorbereitung eines Verkaufs oder für die Bank genügt fast immer der unbeglaubigte Auszug — er ist günstiger und inhaltlich identisch. Ein beglaubigter Auszug mit Siegel wird nur verlangt, wo ein amtlicher Nachweis nötig ist, etwa beim Notar oder gegenüber einem Gericht. Im Zweifel reicht der unbeglaubigte.

Gibt es den Grundbuchauszug online?

Für Privatpersonen nur eingeschränkt. Das elektronische Grundbuchabrufverfahren steht vor allem Notaren, Behörden, Banken und Vermessungsingenieuren offen. Privatpersonen beantragen in der Regel schriftlich beim Grundbuchamt.

Kann ich den Grundbuchauszug eines fremden Grundstücks bekommen?

Nur mit berechtigtem Interesse nach § 12 GBO. Das bloße Interesse an einem Kauf reicht nicht; in der Regel braucht es die Zustimmung des Eigentümers. Eigentümer selbst, Notare, Gläubiger mit Titel und Behörden haben leichteren Zugang.

Wer stellt den Grundbuchauszug aus?

Das Grundbuchamt, das in fast allen Bundesländern beim örtlichen Amtsgericht sitzt. In Baden-Württemberg ist die Grundbuchführung zentral organisiert.

grundbuchplus.de ermittelt zu jeder Adresse das zuständige Grundbuchamt und füllt Ihren Antrag vor — Sie senden ihn ab, das Amt schickt den Auszug per Post. zur Karte