Flur (Flurnummer)

Die Flur ist eine Untergliederung der [Gemarkung](/lexikon/gemarkung.html): eine Gruppe benachbarter Flurstücke, die im Kataster unter einer laufenden Nummer zusammengefasst sind.

Sie sitzt damit in der Mitte der dreistufigen Ordnung, mit der jedes Flurstück in Deutschland angesprochen wird:

Gemarkung → Flur → Flurstücksnummer

Historisch entstanden Fluren aus der Bewirtschaftung: zusammenhängende Feldlagen, die gemeinsam vermessen wurden. Ihre Grenzen folgen deshalb oft Wegen, Bächen oder Geländekanten.

Nicht jedes Bundesland führt Fluren

Das ist der Punkt, der bei Anträgen regelmäßig für Verwirrung sorgt. In einigen Ländern ist die Flur fester Bestandteil der Flurstücksbezeichnung, in anderen wurde sie abgeschafft oder nie geführt. Wo sie fehlt, besteht die Bezeichnung nur aus Gemarkung und Flurstücksnummer.

Wenn ein Formular nach der Flur fragt und in Ihren Unterlagen keine steht, ist das also kein Fehler — dann gibt es in Ihrer Gemarkung schlicht keine.

Flurnummer und Flurstücksnummer

Zwei ähnlich klingende, verschiedene Angaben:

In Bayern wird umgangssprachlich oft „Flurnummer" gesagt, wenn die Flurstücksnummer gemeint ist. Wer dort einen Antrag stellt, sollte im Zweifel beide Angaben aus dem Grundbuchauszug übernehmen.

Häufige Fragen

Wo finde ich die Flurnummer?

Im Grundbuchauszug im Bestandsverzeichnis, im Kaufvertrag und in der Flurkarte. Über die Adresse lässt sie sich zusätzlich in den Kartendiensten der Vermessungsverwaltung ermitteln.

Was bedeutet es, wenn keine Flur angegeben ist?

Dass das Bundesland keine Fluren führt. Die Flurstücksbezeichnung ist dann trotzdem eindeutig, weil Gemarkung und Flurstücksnummer zusammen ausreichen.

Flur, Flurstück und Fläche zu jeder Adresse sehen Sie bei grundbuchplus.de in einem Schritt — auch dort, wo das Bundesland keine Flur führt. zur Karte.