Grundbuchblatt (Grundbuchblattnummer)
Das Grundbuchblatt ist die Akte, unter der ein Grundstück im Grundbuch geführt wird, vergleichbar mit einem Konto, auf dem alles verbucht ist, was das Grundstück rechtlich betrifft.
Auf einen Blick
- Das Bestandsverzeichnis führt die Grundstücke des Blattes. Spalte 1 ist die laufende Nummer der Grundstücke (BVNR).
- Drei Nummern, die nicht dasselbe sind: BVNR (Grundstück im Blatt), Grundbuchblattnummer (das Blatt im Bezirk), Flurstücksnummer (aus dem Kataster).
- Ein Grundstück im Rechtssinn kann aus mehreren Flurstücken bestehen.
- Abteilung I: Eigentümer. Abteilung II: Lasten und Beschränkungen. Abteilung III: Grundpfandrechte.
Jedes Grundstück hat genau ein Grundbuchblatt. Umgekehrt können auf einem Blatt mehrere Grundstücke stehen, wenn sie demselben Eigentümer gehören. Jedes bekommt dann eine eigene laufende Nummer im Bestandsverzeichnis.
Grundbuchblatt oder Grundbuchblattnummer?
Das Grundbuchblatt ist die Akte selbst, die Grundbuchblattnummer nur ihre Kennung. Beide Begriffe meinen also nicht dasselbe:
- Das Grundbuchblatt ist die Sammlung aller Eintragungen zu einem Grundstück.
- Die Grundbuchblattnummer ist die Fundstelle, unter der genau dieses Blatt geführt wird.
Wie das Blatt bezeichnet wird
Ein Grundbuchblatt ist erst durch drei Angaben eindeutig bestimmt: das Grundbuchamt, den Grundbuchbezirk und die Blattnummer.
- das Grundbuchamt (das Amtsgericht, das es führt),
- der Grundbuchbezirk, meist deckungsgleich mit der Gemarkung,
- die Blattnummer, eine laufende Zahl innerhalb des Bezirks.
Beispiel: Amtsgericht München, Grundbuchbezirk Schwabing, Blatt 4711. Auf dem Auszug steht oft verkürzt nur „Blatt 4711". Erst mit Amt und Bezirk wird die Angabe eindeutig, denn dieselbe Zahl gibt es in jedem Bezirk erneut. Diese vollständige Angabe heißt Grundbuchblattbezeichnung. Früher trug jedes Blatt zusätzlich einen Band; im elektronischen Grundbuch entfällt diese Angabe.
Aufbau eines Grundbuchblatts
Ein Grundbuchblatt gliedert sich in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.
| Teil | Inhalt |
|---|---|
| Aufschrift (Deckblatt) | Amtsgericht, Bezirk, Blattnummer |
| Bestandsverzeichnis | Beschreibung der Grundstücke: laufende Nummer, Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe |
| Abteilung I | Eigentümer und Grundlage des Erwerbs |
| Abteilung II | Lasten und Beschränkungen: Wege-, Wohnrechte, Vorkaufsrechte |
| Abteilung III | Grundpfandrechte: Hypotheken, Grund- und Rentenschulden |
Grundbuch-Bestandsverzeichnis und die laufende Nummer der Grundstücke
Das Bestandsverzeichnis führt die Grundstücke des Blattes, und Spalte 1 enthält die laufende Nummer der Grundstücke (BVNR). Seine Spalten sind amtlich vorgegeben (Grundbuchverfügung, § 6):
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Laufende Nummer der Grundstücke (BVNR) |
| 2 | Bisherige laufende Nummer (bei Teilung, Vereinigung, Zuschreibung) |
| 3 | Bezeichnung: Gemarkung · Flur · Flurstück · Wirtschaftsart und Lage |
| 4 | Größe (ha / a / m²) |
| 5 bis 6 | Bestand und Zuschreibungen (Herkunft, Entstehung) |
| 7 bis 8 | Abschreibungen (Übertragung auf ein anderes Blatt) |
Was die laufende Nummer (BVNR) bedeutet
Die laufende Nummer in Spalte 1, kurz BVNR, bezeichnet ein Grundstück im Rechtssinn auf genau diesem Blatt. Sie ist der Bezugspunkt für das ganze Blatt: In den Abteilungen I, II und III steht jeweils, auf welche laufende Nummer des Bestandsverzeichnisses sich ein Eigentümer, eine Last oder ein Grundpfandrecht bezieht.
Wichtig: Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Gehören zum Beispiel die Flurstücke 47/2 und 47/5 (Flur 4) wirtschaftlich zusammen, stehen sie unter einer laufenden Nummer, etwa BVNR 1, als ein Grundstück. Die BVNR zählt also Grundstücke, nicht Flurstücke. Wird ein Grundstück abgeschrieben, bleibt seine Nummer geschlossen und wird nicht neu vergeben.
Drei verschiedene Nummern, nicht verwechseln
Am Grundbuch treffen drei Nummern aufeinander, die leicht durcheinandergeraten: die laufende Nummer, die Blattnummer und die Flurstücksnummer.
- Laufende Nummer im Bestandsverzeichnis (BVNR): ordnet das Grundstück innerhalb des Blattes (meist 1, 2, 3).
- Grundbuchblattnummer: identifiziert das Blatt im Bezirk (zum Beispiel 4711).
- Flurstücksnummer: stammt aus dem Kataster und beschreibt die Fläche (zum Beispiel 47/2).
Die drei Abteilungen im Detail
Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II die Lasten und Beschränkungen, Abteilung III die Grundpfandrechte. Auch die Abteilungen haben feste Spalten (Grundbuchverfügung, §§ 9 bis 11). In jeder verweist eine Spalte auf die laufende Nummer des betroffenen Grundstücks im Bestandsverzeichnis.
Abteilung I, Eigentümer: laufende Nummer der Eintragung, Eigentümer (mit Eigentumsform wie Allein-, Bruchteils- oder Gesamthandseigentum, etwa einer Erbengemeinschaft), betroffene BVNR und Grundlage des Erwerbs (Auflassung, Erbfolge, Zuschlag) mit Datum. Die Eigentumsanteile stehen hier, nicht im Bestandsverzeichnis.
Abteilung II, Lasten und Beschränkungen: laufende Nummer, betroffene BVNR und Inhalt der Belastung (Grunddienstbarkeit und Wegerecht, Nießbrauch und Wohnrecht, Reallast, Vorkaufsrecht, Auflassungsvormerkung, Verfügungsbeschränkung), dazu Veränderungen und Löschungen. Für Käufer ist dies die Abteilung mit der größten Überraschungsgefahr.
Abteilung III, Grundpfandrechte: laufende Nummer, betroffene BVNR, der Betrag des Rechts (Spalte 3) und das Recht inhaltlich (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Spalte 4), dazu Veränderungen und Löschungen. Mehrere Grundpfandrechte stehen nach Rang (§ 879 BGB): Wer früher eingetragen ist, wird im Ernstfall zuerst bedient.
Muster: so liest sich ein Grundbuchblatt
In einem Grundbuchblatt verweisen alle Abteilungen über die laufende Nummer auf dasselbe Grundstück. Ein anonymisiertes Beispiel: BVNR 1, Gemarkung Schwabing, Flur 4, Flurstück 47/2, Wirtschaftsart „Gebäude- und Freifläche, Wohnen", Größe 520 m². Abteilung I nennt dazu den Eigentümer, Abteilung II eine Grunddienstbarkeit (ein Wegerecht zugunsten des Nachbarn) und Abteilung III eine Grundschuld über 670.000 € zugunsten einer Bank. Jeder dieser Einträge verweist auf „BVNR 1".
Wo die Blattnummer zu finden ist
Die Grundbuchblattnummer steht auf der Aufschrift des Grundbuchauszugs, dem Deckblatt. Sie taucht außerdem in mehreren Unterlagen zum Grundstück auf:
- im Grundbuchauszug auf der Aufschrift (dem Deckblatt), meist oben rechts,
- im Kaufvertrag bei der Beschreibung des Kaufgegenstands,
- in Darlehensunterlagen, wenn eine Grundschuld eingetragen wurde,
- in der Grundsteuer- oder Einheitswertakte.
Wer keine Unterlagen hat, kommt über Adresse und Flurstück weiter; die Zuordnung nimmt dann das Grundbuchamt vor. Wie das geht, steht unter Grundbuchblattnummer herausfinden. Was ein vollständiger Auszug sonst noch enthält, zeigt Was steht im Grundbuchauszug.
Häufige Fragen
Was ist die laufende Nummer im Bestandsverzeichnis (BVNR)?
Die Nummer, unter der ein Grundstück auf dem Grundbuchblatt geführt wird (Spalte 1 des Bestandsverzeichnisses). Sie identifiziert das Grundstück innerhalb des Blattes und ist der Bezugspunkt für die Einträge in den Abteilungen I bis III.
Ist die laufende Nummer dasselbe wie die Flurstücksnummer?
Nein. Die laufende Nummer (BVNR) ordnet das Grundstück innerhalb des Blattes; die Flurstücksnummer stammt aus dem Kataster und beschreibt die Fläche. Ein Grundstück mit einer BVNR kann sogar aus mehreren Flurstücken bestehen.
Können mehrere Flurstücke eine laufende Nummer haben?
Ja. Gehören mehrere Flurstücke wirtschaftlich zusammen, bilden sie unter einer laufenden Nummer ein Grundstück im Rechtssinn. Die BVNR zählt Grundstücke, nicht Flurstücke.
Wo steht die laufende Nummer im Grundbuchauszug?
Ganz links im Bestandsverzeichnis, in Spalte 1. In den Abteilungen taucht sie erneut auf, um zu zeigen, welches Grundstück ein Eintrag betrifft.
Was bedeutet die bisherige laufende Nummer (Spalte 2)?
Sie dokumentiert die Herkunft: Entsteht ein Grundstück durch Teilung oder Vereinigung, verweist Spalte 2 auf die Nummer(n), aus denen es hervorgegangen ist.
Was steht in Abteilung II und was in Abteilung III?
Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen (Dienstbarkeiten, Wohn- und Wegerechte, Vormerkungen). Abteilung III enthält die Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld). Die beiden werden häufig verwechselt.
Was bedeutet ein durchgestrichener Eintrag im Grundbuch?
Er ist gelöscht („gerötet"): Früher wurden erledigte Einträge rot unterstrichen, heute mit einem Löschungsvermerk versehen. Der Eintrag bleibt lesbar, gilt aber nicht mehr.
Gibt es verschiedene Arten von Grundbuchblättern?
Ja. Neben dem gewöhnlichen Grundstücksgrundbuch gibt es das Wohnungsgrundbuch (Eigentumswohnungen), das Teileigentumsgrundbuch (gewerbliches Teileigentum) und das Erbbaugrundbuch (Erbbaurechte). Der Aufbau ist derselbe; die Aufschrift weist die Art aus.
Was bedeutet ein „geschlossenes" Grundbuchblatt?
Ein geschlossenes Blatt wird nicht mehr fortgeführt, etwa nachdem das Grundstück auf ein neues Blatt umgeschrieben wurde. Es bleibt als Beleg erhalten und ist weiter einsehbar, enthält aber keinen aktuellen Rechtsstand mehr.