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Grundbuchblattnummer herausfinden: Grundbuchblatt und BV-Nr. erklärt

Die Grundbuchblattnummer steht auf dem Deckblatt (der Aufschrift) jedes Grundbuchauszugs, außerdem im Kaufvertrag und in Darlehensunterlagen. Für den Antrag auf einen Grundbuchauszug brauchen Sie sie nicht: Adresse oder Flurstück genügen, das Grundbuchamt ordnet das Blatt selbst zu. Die BV-Nr. ist etwas anderes: die laufende Nummer eines Grundstücks im Bestandsverzeichnis.

Redaktion GrundbuchPlusAktualisiert 05.10.20268 Min. LesezeitQuellen: GBO, Grundbuchverfügung
Amtsgericht München
Grundbuch
von Schwabing
Blatt 4711
Bestandsverzeichnis · Abteilung I · II · III
Ausdruck
1 Die Blattnummer steht auf dem Deckblatt – für den Antrag auf einen Auszug brauchen Sie sie aber nicht.

Das Grundbuchblatt selbst ist die Akte, unter der ein Grundstück im Grundbuch geführt wird, vergleichbar mit einem Konto, auf dem alles verbucht ist, was das Grundstück rechtlich betrifft.

Jedes Grundstück hat genau ein Grundbuchblatt. Umgekehrt können auf einem Blatt mehrere Grundstücke stehen, wenn sie demselben Eigentümer gehören. Jedes bekommt dann eine eigene laufende Nummer im Bestandsverzeichnis.

Wo finde ich die Grundbuchblattnummer?

Die Grundbuchblattnummer steht auf der Aufschrift des Grundbuchauszugs, dem Deckblatt, in der Zeile „Grundbuch von Bezirk Blatt Nummer". Wer keinen Auszug zur Hand hat, findet sie in mehreren anderen Unterlagen zum Grundstück:

Unterlage Wo die Blattnummer steht
Grundbuchauszug Aufschrift (Deckblatt), meist oben; oft auch in der Kopfzeile jeder Seite
Notarieller Kaufvertrag Beschreibung des Kaufgegenstands („eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts … von … Blatt …")
Darlehens- und Grundschuldunterlagen Sicherheitenbeschreibung, Grundschuldbestellung
Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen (Wohnungsgrundbuch)
Grundsteuer- und Einheitswertunterlagen Angaben zum Grundbesitz

Zur Nummer gehören immer Amtsgericht und Grundbuchbezirk, denn dieselbe Blattnummer gibt es in jedem Bezirk erneut.

Brauche ich die Blattnummer für einen Grundbuchauszug?

Nein. Sie können einen Grundbuchauszug auch ohne Blattnummer beantragen: Adresse oder Flurstücksangabe genügen, das Grundbuchamt ordnet das Blatt selbst zu. Kennen Sie die Nummer, hilft sie dem Amt bei der Zuordnung, mehr nicht. Dafür brauchen Sie die Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück (frei ermittelbar, siehe Flurstücksnummer herausfinden) und das zuständige Grundbuchamt. Kein Grundbuchamt erwartet, dass Privatpersonen die Blattnummer parat haben.

Kann man die Blattnummer online nachschlagen?

Nein. Es gibt kein öffentliches Verzeichnis, das Adressen oder Flurstücke einem Grundbuchblatt zuordnet. Diese Zuordnung ist Teil des Grundbuchs und nach § 12 GBO geschützt: Wer sie erfahren will, braucht dasselbe berechtigte Interesse wie für den Auszug selbst. Eigentümer haben es immer. Was ein vollständiger Auszug sonst noch enthält, zeigt Was steht im Grundbuchauszug.

Grundbuchblatt oder Grundbuchblattnummer?

Das Grundbuchblatt ist die Akte selbst, die Grundbuchblattnummer nur ihre Kennung. Beide Begriffe meinen also nicht dasselbe:

  • Das Grundbuchblatt ist die Sammlung aller Eintragungen zu einem Grundstück.
  • Die Grundbuchblattnummer ist die Fundstelle, unter der genau dieses Blatt geführt wird.

Wie das Blatt bezeichnet wird

Ein Grundbuchblatt ist erst durch drei Angaben eindeutig bestimmt: das Grundbuchamt, den Grundbuchbezirk und die Blattnummer.

  • das Grundbuchamt (das Amtsgericht, das es führt),
  • der Grundbuchbezirk, meist deckungsgleich mit der Gemarkung,
  • die Blattnummer, eine laufende Zahl innerhalb des Bezirks.

Beispiel: Amtsgericht München, Grundbuchbezirk Schwabing, Blatt 4711. Auf dem Auszug steht oft verkürzt nur „Blatt 4711". Erst mit Amt und Bezirk wird die Angabe eindeutig, denn dieselbe Zahl gibt es in jedem Bezirk erneut. Diese vollständige Angabe heißt Grundbuchblattbezeichnung. Früher trug jedes Blatt zusätzlich einen Band; im elektronischen Grundbuch entfällt diese Angabe.

Aufbau eines Grundbuchblatts

Ein Grundbuchblatt gliedert sich in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.

Teil Inhalt
Aufschrift (Deckblatt) Amtsgericht, Bezirk, Blattnummer
Bestandsverzeichnis Beschreibung der Grundstücke: laufende Nummer, Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe
Abteilung I Eigentümer und Grundlage des Erwerbs
Abteilung II Lasten und Beschränkungen: Wege-, Wohnrechte, Vorkaufsrechte
Abteilung III Grundpfandrechte: Hypotheken, Grund- und Rentenschulden

BV-Nr. (BVNR): die laufende Nummer im Bestandsverzeichnis

Das Bestandsverzeichnis führt die Grundstücke des Blattes, und Spalte 1 enthält die laufende Nummer der Grundstücke, kurz BV-Nr. oder BVNR. In Kaufverträgen und Formularen steht sie oft als „BV-Nr. 1" oder „lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses". Sie ist nicht die Blattnummer. Seine Spalten sind amtlich vorgegeben (Grundbuchverfügung, § 6):

Spalte Inhalt
1 Laufende Nummer der Grundstücke (BVNR)
2 Bisherige laufende Nummer (bei Teilung, Vereinigung, Zuschreibung)
3 Bezeichnung: Gemarkung · Flur · Flurstück · Wirtschaftsart und Lage
4 Größe (ha / a / m²)
5 bis 6 Bestand und Zuschreibungen (Herkunft, Entstehung)
7 bis 8 Abschreibungen (Übertragung auf ein anderes Blatt)

Was die laufende Nummer (BV-Nr.) bedeutet

Die laufende Nummer in Spalte 1, kurz BVNR, bezeichnet ein Grundstück im Rechtssinn auf genau diesem Blatt. Sie ist der Bezugspunkt für das ganze Blatt: In den Abteilungen I, II und III steht jeweils, auf welche laufende Nummer des Bestandsverzeichnisses sich ein Eigentümer, eine Last oder ein Grundpfandrecht bezieht.

Wichtig: Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Gehören zum Beispiel die Flurstücke 47/2 und 47/5 (Flur 4) wirtschaftlich zusammen, stehen sie unter einer laufenden Nummer, etwa BVNR 1, als ein Grundstück. Die BVNR zählt also Grundstücke, nicht Flurstücke. Wird ein Grundstück abgeschrieben, bleibt seine Nummer geschlossen und wird nicht neu vergeben.

Drei verschiedene Nummern, nicht verwechseln

Am Grundbuch treffen drei Nummern aufeinander, die leicht durcheinandergeraten: die laufende Nummer, die Blattnummer und die Flurstücksnummer.

BV-Nr.
1
Grundstück im Blatt – Spalte 1 des Bestandsverzeichnisses
Blattnummer
4711
das Blatt im Bezirk – steht auf dem Deckblatt
Flurstück
47/2
die Fläche im Kataster – frei ermittelbar

Die drei Abteilungen im Detail

Abteilung I nennt die Eigentümer, Abteilung II die Lasten und Beschränkungen, Abteilung III die Grundpfandrechte. Auch die Abteilungen haben feste Spalten (Grundbuchverfügung, §§ 9 bis 11). In jeder verweist eine Spalte auf die laufende Nummer des betroffenen Grundstücks im Bestandsverzeichnis.

Abteilung I, Eigentümer: laufende Nummer der Eintragung, Eigentümer (mit Eigentumsform wie Allein-, Bruchteils- oder Gesamthandseigentum, etwa einer Erbengemeinschaft), betroffene BVNR und Grundlage des Erwerbs (Auflassung, Erbfolge, Zuschlag) mit Datum. Die Eigentumsanteile stehen hier, nicht im Bestandsverzeichnis.

Abteilung II, Lasten und Beschränkungen: laufende Nummer, betroffene BVNR und Inhalt der Belastung (Grunddienstbarkeit und Wegerecht, Nießbrauch und Wohnrecht, Reallast, Vorkaufsrecht, Auflassungsvormerkung, Verfügungsbeschränkung), dazu Veränderungen und Löschungen. Für Käufer ist dies die Abteilung mit der größten Überraschungsgefahr.

Abteilung III, Grundpfandrechte: laufende Nummer, betroffene BVNR, der Betrag des Rechts (Spalte 3) und das Recht inhaltlich (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Spalte 4), dazu Veränderungen und Löschungen. Mehrere Grundpfandrechte stehen nach Rang (§ 879 BGB): Wer früher eingetragen ist, wird im Ernstfall zuerst bedient.

Muster: so liest sich ein Grundbuchblatt

In einem Grundbuchblatt verweisen alle Abteilungen über die laufende Nummer auf dasselbe Grundstück. Ein anonymisiertes Beispiel: BVNR 1, Gemarkung Schwabing, Flur 4, Flurstück 47/2, Wirtschaftsart „Gebäude- und Freifläche, Wohnen", Größe 520 m². Abteilung I nennt dazu den Eigentümer, Abteilung II eine Grunddienstbarkeit (ein Wegerecht zugunsten des Nachbarn) und Abteilung III eine Grundschuld über 670.000 € zugunsten einer Bank. Jeder dieser Einträge verweist auf „BVNR 1".

Häufige Fragen

Wo finde ich die Grundbuchblattnummer?

Auf dem Deckblatt (der Aufschrift) des Grundbuchauszugs, in der Zeile „Grundbuch von Bezirk Blatt Nummer". Außerdem steht sie im notariellen Kaufvertrag, in Darlehens- und Grundschuldunterlagen und bei Eigentumswohnungen in der Teilungserklärung.

Brauche ich die Grundbuchblattnummer, um einen Grundbuchauszug zu beantragen?

Nein. Im Antrag genügen die Adresse oder die Flurstücksangabe (Gemarkung, Flur, Flurstück); das Grundbuchamt sucht das Blatt selbst heraus. Nötig ist dagegen ein berechtigtes Interesse nach § 12 GBO. Als Eigentümer genügt der Hinweis auf das Eigentum.

Kann ich die Grundbuchblattnummer online herausfinden?

Nein. Es gibt kein öffentliches Verzeichnis, das Adressen oder Flurstücke einem Grundbuchblatt zuordnet. Ohne Unterlagen beantragen Sie den Grundbuchauszug mit Adresse und Flurstück; das Grundbuchamt ordnet das Blatt zu. Dafür ist ein berechtigtes Interesse nötig (§ 12 GBO), das Eigentümer immer haben.

Was ist die BV-Nr. (BVNR) im Grundbuch?

Die laufende Nummer, unter der ein Grundstück auf dem Grundbuchblatt geführt wird (Spalte 1 des Bestandsverzeichnisses). Sie identifiziert das Grundstück innerhalb des Blattes und ist der Bezugspunkt für die Einträge in den Abteilungen I bis III. Mit der Blattnummer hat sie nichts zu tun.

Kann sich die Grundbuchblattnummer geändert haben?

Ja. Nach Teilung, Zusammenlegung oder Umschreibung wird ein Grundstück mitunter auf ein neues Blatt übertragen. Ein alter Kaufvertrag kann deshalb eine überholte Nummer enthalten.

Was, wenn ich eine falsche Blattnummer angebe?

Das Grundbuchamt prüft anhand der übrigen Angaben und korrigiert in der Regel. Deshalb ist es sinnvoll, Adresse und Flurstück immer mitzuschicken, auch wenn man die Blattnummer zu kennen glaubt.

Was ist die Grundbuchnummer (GB-Nummer)?

Umgangssprachlich meist die Grundbuchblattnummer. Eindeutig ist sie erst zusammen mit Amtsgericht und Grundbuchbezirk, etwa „Amtsgericht München, Grundbuch von Schwabing, Blatt 4711".

Ist die laufende Nummer dasselbe wie die Flurstücksnummer?

Nein. Die laufende Nummer (BVNR) ordnet das Grundstück innerhalb des Blattes; die Flurstücksnummer stammt aus dem Kataster und beschreibt die Fläche. Ein Grundstück mit einer BVNR kann sogar aus mehreren Flurstücken bestehen.

Können mehrere Flurstücke eine laufende Nummer haben?

Ja. Gehören mehrere Flurstücke wirtschaftlich zusammen, bilden sie unter einer laufenden Nummer ein Grundstück im Rechtssinn. Die BVNR zählt Grundstücke, nicht Flurstücke.

Wo steht die laufende Nummer im Grundbuchauszug?

Ganz links im Bestandsverzeichnis, in Spalte 1. In den Abteilungen taucht sie erneut auf, um zu zeigen, welches Grundstück ein Eintrag betrifft.

Was bedeutet die bisherige laufende Nummer (Spalte 2)?

Sie dokumentiert die Herkunft: Entsteht ein Grundstück durch Teilung oder Vereinigung, verweist Spalte 2 auf die Nummer(n), aus denen es hervorgegangen ist.

Was steht in Abteilung II und was in Abteilung III?

Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen (Dienstbarkeiten, Wohn- und Wegerechte, Vormerkungen). Abteilung III enthält die Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld). Die beiden werden häufig verwechselt.

Was bedeutet ein durchgestrichener Eintrag im Grundbuch?

Er ist gelöscht („gerötet"): Früher wurden erledigte Einträge rot unterstrichen, heute mit einem Löschungsvermerk versehen. Der Eintrag bleibt lesbar, gilt aber nicht mehr.

Gibt es verschiedene Arten von Grundbuchblättern?

Ja. Neben dem gewöhnlichen Grundstücksgrundbuch gibt es das Wohnungsgrundbuch (Eigentumswohnungen), das Teileigentumsgrundbuch (gewerbliches Teileigentum) und das Erbbaugrundbuch (Erbbaurechte). Der Aufbau ist derselbe; die Aufschrift weist die Art aus.

Was bedeutet ein „geschlossenes" Grundbuchblatt?

Ein geschlossenes Blatt wird nicht mehr fortgeführt, etwa nachdem das Grundstück auf ein neues Blatt umgeschrieben wurde. Es bleibt als Beleg erhalten und ist weiter einsehbar, enthält aber keinen aktuellen Rechtsstand mehr.

Sie brauchen die Blattnummer nicht selbst zu kennen: grundbuchplus.de ermittelt das zuständige Grundbuchamt und bereitet den Antrag vor, das Amt ordnet über Adresse und Flurstück zu. zur Karte