Was steht in einem Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug besteht aus vier Teilen: dem Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I bis III. Jeder Teil beantwortet eine andere Frage.
Die vier Teile auf einen Blick
| Teil | Beantwortet |
|---|---|
| Bestandsverzeichnis | Um welches Grundstück geht es? |
| Abteilung I | Wem gehört es? |
| Abteilung II | Welche Lasten und Beschränkungen bestehen? |
| Abteilung III | Welche Grundpfandrechte sind eingetragen? |
Vorangestellt ist die Aufschrift mit Amtsgericht, Grundbuchbezirk und Grundbuchblattnummer.
Bestandsverzeichnis
Beschreibt das Grundstück mit den Angaben aus dem Liegenschaftskataster: Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart und Größe.
Hier stehen auch grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht und Rechte, die dem Grundstück zustehen — etwa ein Wegerecht über das Nachbargrundstück.
Abteilung I — Eigentum
Nennt die Eigentümer und die Grundlage des Erwerbs (Auflassung, Erbfolge, Zuschlag). Bei mehreren Eigentümern steht hier auch das Verhältnis: Bruchteilsgemeinschaft mit Quoten oder Gesamthand, etwa eine Erbengemeinschaft.
Abteilung II — Lasten und Beschränkungen
Der Teil, der bei einem Kauf am meisten Aufmerksamkeit verdient. Hier stehen unter anderem:
- Wegerechte und Leitungsrechte zugunsten Dritter
- Wohnrecht und Nießbrauch, oft zugunsten von Angehörigen
- Vorkaufsrechte
- Reallasten
- Vormerkungen, etwa die Auflassungsvormerkung eines Käufers
- Verfügungsbeschränkungen wie ein Insolvenzvermerk oder eine Testamentsvollstreckung
Ein Wohnrecht in Abteilung II kann den Wert eines Objekts erheblich mindern — es bleibt bestehen, auch wenn das Grundstück verkauft wird.
Abteilung III — Grundpfandrechte
Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden mit Betrag, Zinssatz und Gläubiger. Wichtig: Der eingetragene Betrag sagt nichts darüber aus, wie hoch die Restschuld noch ist. Eine Grundschuld über 300.000 Euro kann längst getilgt und nur noch formal eingetragen sein.
Was rote Einträge bedeuten
Gelöschte Eintragungen werden nicht entfernt, sondern gerötet — unterstrichen oder durchgestrichen. Sie sind damit ungültig, bleiben aber sichtbar. Ein aktueller Auszug blendet sie aus, ein vollständiger zeigt sie.
Häufige Fragen
Steht der Kaufpreis im Grundbuch?
Nein. Kaufpreise werden nicht eingetragen. Sie liegen den Gutachterausschüssen vor, die daraus die Bodenrichtwerte ableiten.
Steht die Wohnfläche im Grundbuch?
Nein. Das Grundbuch führt die Grundstücksgröße aus dem Kataster, nicht die Wohnfläche des Gebäudes.
Was bedeutet eine Auflassungsvormerkung?
Sie sichert den Anspruch eines Käufers auf Eigentumsübertragung, solange die Umschreibung noch läuft. Der Verkäufer kann das Grundstück dann nicht mehr wirksam an jemand anderen übertragen.