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Was steht in einem Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug besteht aus vier Teilen: dem Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I bis III. Jeder Teil beantwortet eine andere Frage.

Redaktion GrundbuchPlusAktualisiert 23.07.20262 Min. Lesezeit
Grundbuch von SchwabingBlatt 4711
Bestandsverzeichnis
Was ist das Grundstück?
Abteilung I
Wem gehört es?
Abteilung II
Welche Lasten liegen darauf?
Abteilung III
Welche Schulden sind gesichert?
Vier Teile, vier Fragen.

Die vier Teile auf einen Blick

Teil Beantwortet
Bestandsverzeichnis Um welches Grundstück geht es?
Abteilung I Wem gehört es?
Abteilung II Welche Lasten und Beschränkungen bestehen?
Abteilung III Welche Grundpfandrechte sind eingetragen?

Vorangestellt ist die Aufschrift mit Amtsgericht, Grundbuchbezirk und Grundbuchblattnummer.

Bestandsverzeichnis

Beschreibt das Grundstück mit den Angaben aus dem Liegenschaftskataster: Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaftsart und Größe.

Hier stehen auch grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht und Rechte, die dem Grundstück zustehen — etwa ein Wegerecht über das Nachbargrundstück.

Abteilung I — Eigentum

Nennt die Eigentümer und die Grundlage des Erwerbs (Auflassung, Erbfolge, Zuschlag). Bei mehreren Eigentümern steht hier auch das Verhältnis: Bruchteilsgemeinschaft mit Quoten oder Gesamthand, etwa eine Erbengemeinschaft.

Abteilung II — Lasten und Beschränkungen

Der Teil, der bei einem Kauf am meisten Aufmerksamkeit verdient. Hier stehen unter anderem:

  • Wegerechte und Leitungsrechte zugunsten Dritter
  • Wohnrecht und Nießbrauch, oft zugunsten von Angehörigen
  • Vorkaufsrechte
  • Reallasten
  • Vormerkungen, etwa die Auflassungsvormerkung eines Käufers
  • Verfügungsbeschränkungen wie ein Insolvenzvermerk oder eine Testamentsvollstreckung

Ein Wohnrecht in Abteilung II kann den Wert eines Objekts erheblich mindern — es bleibt bestehen, auch wenn das Grundstück verkauft wird.

Abteilung III — Grundpfandrechte

Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden mit Betrag, Zinssatz und Gläubiger. Wichtig: Der eingetragene Betrag sagt nichts darüber aus, wie hoch die Restschuld noch ist. Eine Grundschuld über 300.000 Euro kann längst getilgt und nur noch formal eingetragen sein.

Was rote Einträge bedeuten

Gelöschte Eintragungen werden nicht entfernt, sondern gerötet — unterstrichen oder durchgestrichen. Sie sind damit ungültig, bleiben aber sichtbar. Ein aktueller Auszug blendet sie aus, ein vollständiger zeigt sie.

Häufige Fragen

Steht der Kaufpreis im Grundbuch?

Nein. Kaufpreise werden nicht eingetragen. Sie liegen den Gutachterausschüssen vor, die daraus die Bodenrichtwerte ableiten.

Steht die Wohnfläche im Grundbuch?

Nein. Das Grundbuch führt die Grundstücksgröße aus dem Kataster, nicht die Wohnfläche des Gebäudes.

Was bedeutet eine Auflassungsvormerkung?

Sie sichert den Anspruch eines Käufers auf Eigentumsübertragung, solange die Umschreibung noch läuft. Der Verkäufer kann das Grundstück dann nicht mehr wirksam an jemand anderen übertragen.

Um den Auszug selbst zu lesen, brauchen Sie ihn erst einmal: grundbuchplus.de ermittelt das zuständige Grundbuchamt und füllt den Antrag vor. zur Karte