Kann man das Grundbuch kostenlos einsehen?
Kurz: nein. Das Grundbuch ist weder frei zugänglich noch kostenlos — beides ist gesetzlich so gewollt. Einige der Angaben, die Nutzer darin suchen, stehen aber woanders und sind dort frei abrufbar.
Warum es keine kostenlose Auskunft gibt
Zwei Hürden:
- Zugang. Nach § 12 GBO braucht es ein berechtigtes Interesse. Ein offenes Portal für jedermann würde das aushebeln.
- Gebühren. Die Kosten stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz und sind nicht verhandelbar: üblicherweise 10 Euro für einen unbeglaubigten, 20 Euro für einen beglaubigten Auszug.
Seiten, die eine „kostenlose Grundbuchauskunft" versprechen, liefern deshalb entweder etwas anderes als das Grundbuch — oder sie sammeln Daten.
Was tatsächlich frei verfügbar ist
Vieles, was Leute im Grundbuch vermuten, steht im Liegenschaftskataster, und das ist weitgehend offen:
| Frage | Frei abrufbar? | Wo |
|---|---|---|
| Wie groß ist das Grundstück? | ja | Kataster |
| Wo verlaufen die Grenzen? | ja | Flurkarte |
| Welche Flurstücksnummer? | ja | Kataster |
| Was ist der Boden wert? | ja | BORIS |
| Wem gehört es? | nein | Grundbuch |
| Welche Lasten liegen darauf? | nein | Grundbuch |
Die Trennlinie verläuft also zwischen Beschreibung des Grundstücks (frei) und Rechtsverhältnissen (geschützt).
Wer darf einen Auszug beantragen
Ein berechtigtes Interesse nach § 12 GBO hat, wer einen konkreten rechtlichen oder wirtschaftlichen Grund darlegt — nicht bloße Neugier. In der Praxis genügt das regelmäßig für:
- Eigentümer — der Hinweis auf das eigene Eigentum reicht.
- Kaufinteressenten — mit Vollmacht des Eigentümers oder einem Kaufvertrags-Entwurf.
- Mieter und Pächter — mit dem Mietvertrag und einem konkreten rechtlichen Anlass.
- Erben — mit Erbschein oder Testament.
- Gläubiger — mit einem Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer.
- Notare, Banken, Behörden und Gerichte — von Amts wegen.
Wer nur allgemein wissen will, wem ein Grundstück gehört, hat dagegen kein berechtigtes Interesse.
Der günstigste legale Weg
- Prüfen, ob die gesuchte Angabe im Kataster steht — dann ist sie kostenlos.
- Falls es wirklich um Eigentum oder Lasten geht: Auszug beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Als Eigentümer genügt der Hinweis auf das Eigentum. Zur Zuordnung hilft die Grundbuchblattnummer — es reicht aber auch die Adresse, das Amt ermittelt das Blatt.
- Bei einem Kauf: den Auszug beim Verkäufer oder Makler anfordern statt selbst zu beantragen — er liegt dort ohnehin vor.
Vor Ort ist die Einsicht oft sofort möglich; ein schriftlich oder online angeforderter Auszug dauert je nach Amt einige Tage bis mehrere Wochen.
Häufige Fragen
Gibt es ein Online-Grundbuch für Privatpersonen?
Nein. Das elektronische Abrufverfahren steht Notaren, Behörden, Banken und Vermessungsingenieuren offen, nicht der Allgemeinheit.
Wie lange dauert eine Grundbucheinsicht?
Bei einem Termin vor Ort meist sofort. Ein schriftlich oder online angeforderter Auszug braucht je nach Grundbuchamt üblicherweise einige Tage bis rund vier Wochen — in großen Städten kann es länger dauern.
Haben Mieter ein Recht auf Grundbucheinsicht?
Nur mit konkretem Anlass. Der Mietvertrag allein reicht nicht; es muss ein rechtliches Interesse an der gemieteten Sache hinzukommen. Reine Neugier über den Eigentümer genügt nicht.
Warum finde ich Anbieter, die Grundbuchauszüge online verkaufen?
Sie übernehmen die Beantragung beim Grundbuchamt und berechnen dafür ein Entgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Das berechtigte Interesse müssen Sie auch dort darlegen.
Kann ich wenigstens sehen, ob eine Grundschuld eingetragen ist?
Nicht ohne Einsicht ins Grundbuch. Diese Angabe steht ausschließlich in Abteilung III und ist nicht frei abrufbar.