Grundschuld löschen lassen — so geht es
Nach der letzten Kreditrate bleibt die [Grundschuld](/lexikon/grundschuld.html) im Grundbuch stehen — sie verschwindet nicht von selbst. Ob und wie Sie sie löschen lassen, ist eine bewusste Entscheidung.
Der Ablauf in vier Schritten
1. Löschungsbewilligung anfordern. Nach vollständiger Tilgung stellt Ihre Bank eine Löschungsbewilligung aus — die notariell beglaubigte Erklärung, dass sie mit der Löschung einverstanden ist. Viele Banken schicken sie automatisch, sonst formlos anfordern.
2. Zum Notar. Die Löschung im Grundbuch setzt eine öffentlich beglaubigte Erklärung voraus. Der Notar reicht Ihren Löschungsantrag zusammen mit der Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt ein.
3. Grundbuchamt löscht. Der Eintrag in Abteilung III wird gerötet, also als gelöscht gekennzeichnet.
4. Bestätigung. Sie erhalten einen aktualisierten Grundbuchauszug, in dem die Grundschuld nicht mehr als geltende Last erscheint.
Was es kostet
Es fallen zwei Gebühren an — beim Notar und beim Grundbuchamt —, beide richten sich nach der Höhe der Grundschuld. Als Faustwert liegen sie zusammen bei etwa 0,2 Prozent des Grundschuldbetrags. Bei einer Grundschuld über 300.000 Euro sind das grob 600 Euro.
Warum Löschen nicht immer sinnvoll ist
Eine eingetragene Grundschuld ist wiederverwendbar. Planen Sie später eine neue Finanzierung — Modernisierung, Anbau, ein weiteres Objekt —, kann dieselbe Grundschuld erneut als Sicherheit dienen. Dann sparen Sie die Kosten für eine Neubestellung.
Löschen lohnt sich vor allem:
- vor einem Verkauf, wenn der Käufer ein lastenfreies Grundstück will
- wenn absehbar keine weitere Finanzierung geplant ist
- wenn eine störende Fremdgrundschuld einer nicht mehr beteiligten Bank im Weg steht
Alternativ lässt sich die Grundschuld auch nur stilllegen (nicht valutierende Grundschuld) — sie bleibt eingetragen, sichert aber keine Forderung mehr.
Häufige Fragen
Muss ich die Grundschuld nach dem Kredit löschen?
Nein. Sie bleibt bestehen und kann für eine spätere Finanzierung wiederverwendet werden. Die Löschung ist freiwillig.
Kann ich die Löschung ohne Notar machen?
Nein. Das Grundbuchamt verlangt eine öffentlich beglaubigte Löschungsbewilligung; die Beglaubigung nimmt der Notar vor.
Wie lange dauert die Löschung?
Nach Einreichung beim Grundbuchamt in der Regel wenige Wochen, je nach Auslastung.