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Bebauungsplan (GRZ und GFZ)

Der Bebauungsplan ist die verbindliche Bauleitplanung einer Gemeinde: Er legt für ein Gebiet fest, was und wie dort gebaut werden darf — Art der Nutzung, Maß der Bebauung, Bauweise und überbaubare Flächen.

Redaktion GrundbuchPlusAktualisiert 23.07.20262 Min. Lesezeit
800 m² Grundstück240 m²EGOG2 × 240 m²
Grundstück800 m²
GRZ 0,3 → Grundfläche240 m²
GFZ 0,6 → Geschossfläche480 m²
überbaubar240 m² · 2 Geschosse
GRZ und GFZ aus dem Bebauungsplan – Beispiel bei 800 m².

Er entscheidet damit über den vielleicht wichtigsten Werttreiber eines Grundstücks: seine Bebaubarkeit. Zwei gleich große Nachbargrundstücke können völlig verschieden viel wert sein, wenn der Plan das eine höher ausnutzen lässt.

GRZ und GFZ — die zwei zentralen Zahlen

Kennzahl Bedeutet Beispiel bei 800 m²
GRZ (Grundflächenzahl) Anteil der Fläche, der überbaut werden darf GRZ 0,3 → 240 m² Grundfläche
GFZ (Geschossflächenzahl) Geschossfläche je m² Grundstück GFZ 0,6 → 480 m² Geschossfläche

Eine GRZ von 0,4 heißt: 40 Prozent des Grundstücks dürfen bebaut werden. Eine GFZ von 0,8 heißt: Die Summe aller Geschossflächen darf das 0,8-Fache der Grundstücksfläche betragen — über mehrere Stockwerke verteilt. Zusammen bestimmen sie, wie viel Baumasse ein Grundstück trägt.

Was der Plan sonst festlegt

  • Art der Nutzung — Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbe
  • Bauweise — offen (mit Grenzabstand) oder geschlossen
  • Zahl der Vollgeschosse und Firsthöhen
  • Baugrenzen und Baulinien — wo genau das Gebäude stehen darf
  • Dachform, Stellplätze, teils Gestaltungsvorgaben

Wenn es keinen Bebauungsplan gibt

Dann richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich: Einfügen in die Umgebung) oder § 35 (Außenbereich, stark eingeschränkt). Ob ein Grundstück Bauland ist, hängt also nicht allein am Bebauungsplan.

Häufige Fragen

Wie finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?

Über das Bauamt der Gemeinde; viele Kommunen stellen ihre Bebauungspläne inzwischen online bereit. Maßgeblich ist immer der rechtskräftige Plan, nicht ein Entwurf.

Ist mein Grundstück bebaubar?

Das entscheidet der Bebauungsplan oder — wo keiner gilt — die Einordnung nach § 34/§ 35 BauGB. Eine verbindliche Auskunft gibt die Bauvoranfrage bei der Gemeinde.

Was bedeutet GRZ 0,4 / GFZ 0,8 konkret?

Auf einem 800-m²-Grundstück dürften rund 320 m² überbaut und in Summe 640 m² Geschossfläche errichtet werden — verteilt auf die zulässige Zahl der Geschosse.

Flurstücksgröße und Bodenrichtwert als Grundlage der Ausnutzung liefert grundbuchplus.de zur Adresse; der verbindliche Bebauungsplan liegt beim Bauamt der Gemeinde. zur Karte