Grundstücksgrenze

Die Grundstücksgrenze trennt zwei [Flurstücke](/lexikon/flurstueck.html) voneinander. Rechtlich maßgeblich ist dabei nicht der Zaun, sondern der Nachweis im [Liegenschaftskataster](/lexikon/liegenschaftskataster.html).

Grenznachweis, Abmarkung, Zaun

Drei Dinge, die im Alltag durcheinandergehen:

Grenzsteine dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder versetzt werden — das ist nach § 274 StGB strafbar.

Genauigkeit hat eine Geschichte

Wie exakt eine Grenze nachgewiesen ist, hängt davon ab, wann und mit welchen Mitteln zuletzt vermessen wurde. Bei Katasterbeständen aus dem 19. Jahrhundert liegen Abweichungen von mehreren Dezimetern im Rahmen des Erwartbaren, bei modernen Messungen im Zentimeterbereich.

Deshalb ist die Linie in einer Online-Karte immer ein Nachweis, nie eine Messung: Sie zeigt, wo die Grenze laut Kataster verläuft, ersetzt aber keine Absteckung.

Wenn es genau sein muss

Verbindlichkeit schafft nur die Grenzfeststellung durch die Katasterbehörde oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Dabei wird der Katasternachweis ins Gelände übertragen, die Beteiligten werden geladen, und das Ergebnis wird protokolliert. Nötig ist das typischerweise bei Bauvorhaben an der Grenze, bei Teilungen und bei Streit mit dem Nachbarn.

Häufige Fragen

Kann ich Grundstücksgrenzen online einsehen?

Ansehen ja, in den Geoportalen der Länder. Als rechtlicher Nachweis taugt die Anzeige nicht. Wie es geht, steht unter Grundstücksgrenzen online einsehen.

Wer zahlt die Grenzfeststellung?

In der Regel derjenige, der sie beantragt. Bei einvernehmlicher Klärung teilen sich Nachbarn die Kosten mitunter.

Mein Zaun steht anders als die Karte zeigt — was gilt?

Der Katasternachweis. Eine über Jahrzehnte gelebte abweichende Nutzung kann zivilrechtlich Folgen haben, ändert aber die Grenze nicht automatisch. Im Zweifel hilft nur die amtliche Grenzfeststellung.

Den Katasternachweis der Grenzen samt Nachbarparzellen sehen Sie bei grundbuchplus.de zu jeder Adresse — für die verbindliche Grenze bleibt die amtliche Feststellung nötig. zur Karte.