Teilungserklärung

Die Teilungserklärung teilt ein Grundstück rechtlich in Wohnungseigentum auf: Sie legt fest, welche Teile eines Gebäudes Sondereigentum sind und welcher Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum dazugehört. Sie ist die Geburtsurkunde jeder Eigentumswohnung.

Ohne Teilungserklärung gibt es kein Wohnungseigentum — sie ist die Grundlage, auf der das Wohnungsgrundbuch überhaupt erst angelegt wird.

Sondereigentum und Miteigentumsanteil

Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt immer zwei Dinge zugleich:

Der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche beziehen sich auf das gesamte Grundstück; auf Ihre Wohnung entfällt nur der Miteigentumsanteil.

Was die Teilungserklärung enthält

Warum sie beim Kauf zählt

Die Gemeinschaftsordnung bindet jeden Käufer. Sie regelt, was erlaubt ist — ob eine Wohnung gewerblich genutzt oder ein Haustier gehalten werden darf, wie Kosten verteilt werden, wer über bauliche Änderungen entscheidet. Wer sie vor dem Kauf nicht liest, kauft die Regeln ungesehen mit.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich die Teilungserklärung?

Beim Verkäufer, der Hausverwaltung oder als Bestandteil der Grundbuchakte beim Grundbuchamt. Sie ist im Wohnungsgrundbuch in Bezug genommen.

Was ist der Unterschied zum Wohnungsgrundbuch?

Die Teilungserklärung schafft die Aufteilung; das Wohnungsgrundbuch ist das für jede Einheit angelegte Grundbuchblatt, das Eigentümer und Lasten der einzelnen Wohnung führt.

Kann eine Teilungserklärung geändert werden?

Ja, aber meist nur mit Zustimmung aller Eigentümer und erneuter notarieller Beurkundung — je nach Inhalt der Änderung.

Grundstücksfläche und Flurstück des Gesamtobjekts zeigt grundbuchplus.de zur Adresse — die Teilungserklärung selbst liegt bei Verwaltung oder Grundbuchamt. zur Karte.