Bertha-von-Suttner-Straße 11, 45770 Marl
Das Grundstück Bertha-von-Suttner-Straße 11 in Marl (Flurstück 1117) hat 399 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 440 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Es ist mit einem Gebäude bebaut. Der Bodenwert liegt bei rund 175.560 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 154.000 bis 197.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.
- 399 m² amtliche Fläche, Flurstück 1117, Gemarkung Marl
- 440 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
- Marktwert-Spanne 154.000 bis 197.000 €
- Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
- Bushaltestelle 158 m, Bäckerei 265 m, Spielplatz 322 m
Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?
Flurstück 1117 der Gemarkung Marl umfasst 399 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „Wohnbaufläche“. In der Wohnbaufläche steht das Wohnen im Vordergrund.
| Flurstückskennzeichen | 05512413201117______ |
|---|---|
| Flurstück | 1117 |
| Gemarkung | Marl |
| Gemeinde | Marl |
| Amtliche Fläche | 399 m² |
| Nutzungsart (BRW-Zone) | Wohnbaufläche |
| Entwicklungszustand | Baureifes Land |
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
Für die Zone um die Bertha-von-Suttner-Straße 11 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 440 €/m² festgelegt (Nutzungsart Wohnbaufläche). Auf die 399 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 175.560 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.
| Bodenrichtwert | 440 €/m² |
|---|---|
| Stichtag | 01.01.2026 |
| Nutzungsart | Wohnbaufläche |
Was ist auf dem Grundstück gebaut?
Auf dem Flurstück steht ein Gebäude. Grundlage sind Kataster und 3D-Gebäudemodell; die Wohnfläche ist eine Modellschätzung.
Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?
Kommunale Entwicklung in Marl
| Ausgangswert | Aktuell | Trend | |
|---|---|---|---|
| Bevölkerung | 83.737 (2016) | 86.899 (2025) | +4 % |
| Ø Einkommen je Einwohner | 16.536 € (2016) | 19.836 € (2021) | +20 % |
| Baugenehmigungen (Häuser) | 68 (2016) | 20 (2024) | −71 % |
| Baugenehmigungen (Wohnungen) | 182 (2016) | 118 (2024) | −35 % |
| Baufertigstellungen (Häuser) | 116 (2016) | 16 (2024) | −86 % |
| Baufertigstellungen (Wohnungen) | 132 (2016) | 72 (2024) | −45 % |
Welche Grundstücksrisiken gibt es?
Keines der vier geprüften Risiken ist für Bertha-von-Suttner-Straße 11 auffällig.
- HochwasserIn keinem der drei amtlichen Szenarien (HQ häufig, HQ100, HQextrem) als Überschwemmungsfläche kartiert.
- RadonKein ausgewiesenes Radon-Vorsorgegebiet.
- LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
- Gelände1,2 % Neigung, 0,4 m Höhenunterschied (70 bis 71 m ü. M.). Das Grundstück ist praktisch eben.
Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?
Bushaltestelle (158 m), Bäckerei (265 m), Spielplatz (322 m) liegen in Gehweite; der Bahnhof Marl Mitte ist 1,6 km entfernt.
- BushaltestelleFreerbruchstraße158 m
- BäckereiHugos Backstube265 m
- Spielplatz–322 m
- SchuleScharoun-Schule649 m
- Kindergarten–807 m
- RestaurantMeteora Grill875 m
- BankVolksbank Marl-Recklinghausen897 m
- ApothekeWestfalen-Apotheke1,1 km
- SupermarktRewe1,2 km
- Park–1,2 km
- BahnhofMarl Mitte1,6 km
- Paketshop / PostDHL Paketshop 4601,7 km
- CaféInsel cafe1,8 km
- Hausarztpraxis–1,8 km
- KrankenhausParacelsus-Klinik1,8 km
Luftlinie, Quelle: OpenStreetMap (© OSM-Mitwirkende, ODbL).
Was ist Bertha-von-Suttner-Straße 11 wert?
Der Boden allein ist rund 175.560 € wert (399 m² × 440 €/m²). Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 154.000 bis 197.000 €. Die Spanne ist vergleichsweise eng, weil Fläche, Lage und Bodenrichtwert gut belegt sind.
- Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
- Ertragswert: aus der erzielbaren Miete
- Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Marl
- Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Direkt auf der Karte von Marl, ohne Anmeldung startbar.
Häufige Fragen zu diesem Grundstück
Grundstück & Eigentum
Wie groß ist das Grundstück?
Die amtliche Fläche von Flurstück 1117 beträgt 399 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).
Wem gehört das Grundstück?
Wer Flurstück 1117 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?
Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Baurecht & Bebauung
Was darf ich auf dem Grundstück bauen?
Ob und wie dicht in Marl gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „Wohnbaufläche“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Marl.
Wert & Kaufentscheidung
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
440 €/m² (Stichtag 01.01.2026, Wohnbaufläche); mal Fläche ergibt das rund 175.560 € Bodenwert.
Was ist das Grundstück ungefähr wert?
Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 154.000 bis 197.000 € (Stand 28.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 175.560 €.
Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →Grundstücksrisiken
Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?
Nein, in keinem der drei amtlichen Szenarien (HQ häufig, HQ100, HQextrem) kartiert.
Infrastruktur & Lage
Wie weit sind ÖPNV, Einkauf und Schule entfernt?
Bahnhof Marl Mitte, 1,6 km; Bushaltestelle Freerbruchstraße, 158 m; Supermarkt 1,2 km; Kindergarten 807 m; Schule 649 m (Luftlinie).
Baurecht & Bebauung
Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?
Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 399 m² ist der Spielraum begrenzt; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Marl.
Datenstand: Kataster und Karte 28.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 28.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.