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Grundstücks-Analyse

Wilhelm-Busch-Straße 1, 48493 Wettringen

Das Grundstück Wilhelm-Busch-Straße 1 in Wettringen (Flurstück 357) hat 601 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 140 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 84.140 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 74.000 bis 236.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 601 m² amtliche Fläche, Flurstück 357, Gemarkung Wettringen
  • 140 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Marktwert-Spanne 74.000 bis 236.000 €
  • Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Fläche
601 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
140 €/m²
Stichtag 01.01.2026
Marktwert
74 – 236 T€
automatisierte Spanne
Was ist Wilhelm-Busch-Straße 1 genau wert? Hier steht der Datenstand vom 13.10.2026 mit einer Marktwert-Spanne; den genauen Wert für Flurstück 357 ermittelt die Live-Analyse aus Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert, tagesaktuell und mit Begründung. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 357 der Gemarkung Wettringen umfasst 601 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist und gilt im Kataster als b=Baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „A=Acker“.

Flurstückskennzeichen05520203300357______
Flurstück357
GemarkungWettringen
GemeindeWettringen
Amtliche Fläche601 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)A=Acker
EntwicklungszustandB=Baureifes Land

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Wilhelm-Busch-Straße 1 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 140 €/m² festgelegt (Nutzungsart A=Acker). Auf die 601 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 84.140 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert140 €/m²
Stichtag01.01.2026
NutzungsartA=Acker

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 122 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 2001Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 34,21 Jahren unter dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2,82 Personen eher groß, rund 80 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Das Umfeld ist überwiegend von Eigentümern bewohnt.

Ø Alter
34,21
Jahre
Haushalt
2,82
Personen im Schnitt
Eigentum
80 %
Eigentümerquote, geringe Fallzahl

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Keines der zwei geprüften Risiken ist für Wilhelm-Busch-Straße 1 auffällig.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Gelände2,7 % Neigung, 1,0 m Höhenunterschied (48 bis 49 m ü. M.).

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Wilhelm-Busch-Straße 1 wert?

Der Boden allein ist rund 84.140 € wert (601 m² × 140 €/m²). Mit dem Gebäude um 2001, rund 122 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 74.000 bis 236.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.

Amtliche Fläche601 m²
× Bodenrichtwert140 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 84.140 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 84.140 €
74.000 €untere Spanne236.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Wilhelm-Busch-Straße 1 Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 357.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 122 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Wettringen
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Wettringen, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 357 beträgt 601 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 357 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Wettringen gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „A=Acker“, der Entwicklungszustand „B=Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Wettringen.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

140 €/m² (Stichtag 01.01.2026, A=Acker); mal Fläche ergibt das rund 84.140 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 74.000 bis 236.000 € (Stand 13.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 84.140 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Wilhelm-Busch-Straße 1 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 601 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Wettringen.

Datenstand: Kataster und Karte 13.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 13.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.