Hasselbachweg 1, 55425 Waldalgesheim
Das Grundstück Hasselbachweg 1 in Waldalgesheim (Flurstück 14/4) hat 1.386 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 40 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 55.440 €. Auffällig im Risiko-Check: Hanglage.
- 1.386 m² amtliche Fläche, Flurstück 14/4, Gemarkung
- 40 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
- Bodenwert rund 55.440 €
- Risiko-Check: Hanglage
Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?
Flurstück 14/4 der Gemarkung umfasst 1.386 m², ein großzügiger Zuschnitt und gilt im Kataster als b, in einer Zone mit der Nutzungsart „SO“.
| Flurstückskennzeichen | 073510005000140004__ |
|---|---|
| Flurstück | 14/4 |
| Gemeinde | Waldalgesheim |
| Amtliche Fläche | 1.386 m² |
| Nutzungsart (BRW-Zone) | SO |
| Entwicklungszustand | B |
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
Für die Zone um die Hasselbachweg 1 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 40 €/m² festgelegt (Nutzungsart SO). Auf die 1.386 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 55.440 €, ohne Gebäude. Was der Wert aussagt und was nicht: Bodenrichtwert im Lexikon.
| Bodenrichtwert | 40 €/m² |
|---|---|
| Stichtag | 01.01.2026 |
| Richtwertzone | 0300 |
| Nutzungsart | SO |
Was ist auf dem Grundstück gebaut?
Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.
Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?
Welche Grundstücksrisiken gibt es?
Von zwei geprüften Risiken ist eines relevant: Hanglage.
- LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
- Hanglage34,6 % Neigung, 12,1 m Höhenunterschied (348 bis 360 m ü. M.). Hanglagen verteuern Gründung und Erschließung.
Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?
Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.
Was ist Hasselbachweg 1 wert?
Der Boden allein ist rund 55.440 € wert (1.386 m² × 40 €/m²).
- Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
- Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 91 m² Wohnfläche
- Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Waldalgesheim
- Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Tagesaktuell auf der interaktiven Karte. Keine Anmeldung nötig, um die Analyse zu starten.
Häufige Fragen zu diesem Grundstück
Grundstück & Eigentum
Wie groß ist das Grundstück?
Die amtliche Fläche von Flurstück 14/4 beträgt 1.386 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).
Wem gehört das Grundstück?
Der Eigentümer steht in Abteilung I des Grundbuchs; das ist kein offenes Datum und nicht Teil dieser Analyse. Ein Grundbuchauszug lässt sich mit berechtigtem Interesse beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?
Grunddienstbarkeiten, Grundschulden und Vorkaufsrechte stehen in Abteilung II und III des Grundbuchs; aus offenen Geodaten sind sie nicht ersichtlich.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Baurecht & Bebauung
Was darf ich auf dem Grundstück bauen?
Art und Maß der Bebauung regelt der Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „SO“, der Entwicklungszustand „B“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Waldalgesheim.
Wert & Kaufentscheidung
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
40 €/m² (Stichtag 01.01.2026, SO); mal Fläche ergibt das rund 55.440 € Bodenwert.
Grundstücksrisiken
Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?
Für Hasselbachweg 1 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.
Baurecht & Bebauung
Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?
Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 1.386 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Waldalgesheim.
Datenstand: Kataster und Karte 20.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 20.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.