Georg-August-Zinn-Weg 8, 61267 Neu-Anspach
Das Grundstück Georg-August-Zinn-Weg 8 in Neu-Anspach (Flurstück 060781045007330001__) hat 381 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 450 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Es ist mit einem Gebäude bebaut, Hauptgebäude um 1985, rund 192 m² Wohnfläche (Schätzung). Der Bodenwert liegt bei rund 171.450 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 329.000 bis 1.105.000 €. Auffällig im Risiko-Check: Hanglage.
- 381 m² amtliche Fläche, Flurstück 060781045007330001__, Gemarkung Anspach
- 450 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
- Gebäude um 1985, ca. 192 m² Wohnfläche (Schätzung)
- Marktwert-Spanne 329.000 bis 1.105.000 €
- Risiko-Check: Hanglage
Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?
Flurstück 060781045007330001__ der Gemarkung Anspach umfasst 381 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „Wohnbaufläche“; Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an. In der Wohnbaufläche steht das Wohnen im Vordergrund.
| Flurstückskennzeichen | 060781045007330001__ |
|---|---|
| Flurstück | 060781045007330001__ |
| Gemarkung | Anspach |
| Gemeinde | Neu-Anspach |
| Amtliche Fläche | 381 m² |
| Nutzungsart (BRW-Zone) | Wohnbaufläche |
| Entwicklungszustand | Baureifes Land |
| Erschließung | beitragsfrei |
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
Für die Zone um die Georg-August-Zinn-Weg 8 hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des L zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 450 €/m² festgelegt (Nutzungsart Wohnbaufläche). Auf die 381 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 171.450 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.
| Bodenrichtwert | 450 €/m² |
|---|---|
| Stichtag | 01.01.2026 |
| Nutzungsart | Wohnbaufläche |
| Gutachterausschuss | Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des L |
Was ist auf dem Grundstück gebaut?
Auf dem Flurstück steht ein Gebäude. Das Hauptgebäude hat 123 m² Grundfläche und 2 Vollgeschosse; daraus schätzt das Modell rund 192 m² Wohnfläche. Das Baujahr liegt nach Gebäude- und Zensusdaten um 1985. Bauten dieser Zeit erfüllen erste Wärmeschutzstandards, liegen aber meist unter heutigen Anforderungen. Grundlage sind Kataster und 3D-Gebäudemodell; die Wohnfläche ist eine Modellschätzung.
Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?
In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 42,05 Jahren unter dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2,94 Personen eher groß, rund 69 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Das Umfeld ist überwiegend von Eigentümern bewohnt.
Welche Grundstücksrisiken gibt es?
Von zwei geprüften Risiken ist eines relevant: Hanglage.
- LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
- Hanglage7,2 % Neigung, 2,5 m Höhenunterschied (347 bis 349 m ü. M.). Hanglagen verteuern Gründung und Erschließung.
Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?
Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.
Was ist Georg-August-Zinn-Weg 8 wert?
Der Boden allein ist rund 171.450 € wert (381 m² × 450 €/m²). Mit dem Gebäude um 1985, rund 192 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 329.000 bis 1.105.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.
- Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
- Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 192 m² Wohnfläche
- Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Neu-Anspach
- Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Direkt auf der Karte von Neu-Anspach, ohne Anmeldung startbar.
Häufige Fragen zu diesem Grundstück
Grundstück & Eigentum
Wie groß ist das Grundstück?
Die amtliche Fläche von Flurstück 060781045007330001__ beträgt 381 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).
Wem gehört das Grundstück?
Wer Flurstück 060781045007330001__ gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?
Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Baurecht & Bebauung
Was darf ich auf dem Grundstück bauen?
Ob und wie dicht in Neu-Anspach gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „Wohnbaufläche“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Neu-Anspach.
Wert & Kaufentscheidung
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
450 €/m² (Stichtag 01.01.2026, Wohnbaufläche); mal Fläche ergibt das rund 171.450 € Bodenwert.
Was ist das Grundstück ungefähr wert?
Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 329.000 bis 1.105.000 € (Stand 26.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 171.450 €.
Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →Grundstücksrisiken
Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?
Für Georg-August-Zinn-Weg 8 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.
Baurecht & Bebauung
Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?
Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 381 m² ist der Spielraum begrenzt; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Neu-Anspach.
Datenstand: Kataster und Karte 26.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026, Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des L · Zensus 2022 · Bewertung 26.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.