Bornfloßstraße 18a, 63674 Altenstadt
Das Grundstück Bornfloßstraße 18a in Altenstadt (Flurstück 060300019000030007__) hat 826 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 205 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Es ist mit einem Gebäude bebaut, Hauptgebäude um 1956, rund 261 m² Wohnfläche (Schätzung). Der Bodenwert liegt bei rund 169.330 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 261.000 bis 799.000 €. Auffällig im Risiko-Check: Hanglage.
- 826 m² amtliche Fläche, Flurstück 060300019000030007__, Gemarkung Altenstadt
- 205 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
- Gebäude um 1956, ca. 261 m² Wohnfläche (Schätzung)
- Marktwert-Spanne 261.000 bis 799.000 €
- Risiko-Check: Hanglage
Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?
Flurstück 060300019000030007__ der Gemarkung Altenstadt umfasst 826 m², deutlich mehr als ein übliches Baugrundstück und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „Wohnbaufläche“; Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an. In der Wohnbaufläche steht das Wohnen im Vordergrund.
| Flurstückskennzeichen | 060300019000030007__ |
|---|---|
| Flurstück | 060300019000030007__ |
| Gemarkung | Altenstadt |
| Gemeinde | Altenstadt |
| Amtliche Fläche | 826 m² |
| Nutzungsart (BRW-Zone) | Wohnbaufläche |
| Entwicklungszustand | Baureifes Land |
| Erschließung | beitragsfrei |
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
Für die Zone um die Bornfloßstraße 18a hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises, des Wetteraukreises und der Stadt Hanau zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 205 €/m² festgelegt (Nutzungsart Wohnbaufläche). Auf die 826 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 169.330 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.
| Bodenrichtwert | 205 €/m² |
|---|---|
| Stichtag | 01.01.2026 |
| Nutzungsart | Wohnbaufläche |
| Gutachterausschuss | Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises, des Wetteraukreises und der Stadt Hanau |
Was ist auf dem Grundstück gebaut?
Auf dem Flurstück steht ein Gebäude. Das Hauptgebäude hat 167 m² Grundfläche und 2 Vollgeschosse; daraus schätzt das Modell rund 261 m² Wohnfläche. Das Baujahr liegt nach Gebäude- und Zensusdaten um 1956. Nachkriegsbauten vor der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) sind häufig sanierungsbedürftig. Grundlage sind Kataster und 3D-Gebäudemodell; die Wohnfläche ist eine Modellschätzung.
Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?
In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 43,81 Jahren unter dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2,19 Personen durchschnittlich groß, rund 48 % wohnen im Eigentum. Eigentum und Miete halten sich die Waage.
Karte der Umgebung
Lage des Flurstücks 060300019000030007__ in Altenstadt; ein Klick öffnet Grundstücksgrenzen und Luftbild interaktiv.








Interaktive Karte öffnenWelche Grundstücksrisiken gibt es?
Von zwei geprüften Risiken ist eines relevant: Hanglage.
- LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
- Hanglage9,7 % Neigung, 3,4 m Höhenunterschied (132 bis 135 m ü. M.). Hanglagen verteuern Gründung und Erschließung.
Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?
Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.
Was ist Bornfloßstraße 18a wert?
Der Boden allein ist rund 169.330 € wert (826 m² × 205 €/m²). Mit dem Gebäude um 1956, rund 261 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 261.000 bis 799.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.
- Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
- Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 261 m² Wohnfläche
- Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Altenstadt
- Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Direkt auf der Karte von Altenstadt, ohne Anmeldung startbar.
Häufige Fragen zu diesem Grundstück
Grundstück & Eigentum
Wie groß ist das Grundstück?
Die amtliche Fläche von Flurstück 060300019000030007__ beträgt 826 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).
Wem gehört das Grundstück?
Wer Flurstück 060300019000030007__ gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?
Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Baurecht & Bebauung
Was darf ich auf dem Grundstück bauen?
Ob und wie dicht in Altenstadt gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „Wohnbaufläche“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Altenstadt.
Wert & Kaufentscheidung
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
205 €/m² (Stichtag 01.01.2026, Wohnbaufläche); mal Fläche ergibt das rund 169.330 € Bodenwert.
Was ist das Grundstück ungefähr wert?
Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 261.000 bis 799.000 € (Stand 04.11.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 169.330 €.
Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →Grundstücksrisiken
Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?
Für Bornfloßstraße 18a liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.
Baurecht & Bebauung
Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?
Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 826 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Altenstadt.
Datenstand: Kataster und Karte 04.11.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026, Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises, des Wetteraukreises und der Stadt Hanau · Zensus 2022 · Bewertung 04.11.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.