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Grundstücks-Analyse

Wasserturmstraße 4, 67435 Neustadt an der Weinstraße

Das Grundstück Wasserturmstraße 4 in Neustadt an der Weinstraße (Flurstück 6730/2) hat 177 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 370 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 65.490 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 55.000 bis 215.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 177 m² amtliche Fläche, Flurstück 6730/2, Gemarkung
  • 370 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Marktwert-Spanne 55.000 bis 215.000 €
  • Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Fläche
177 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
370 €/m²
Stichtag 01.01.2026
Marktwert
55 – 215 T€
automatisierte Spanne
Was ist Wasserturmstraße 4 genau wert? Hier steht der Datenstand vom 30.10.2026 mit einer Marktwert-Spanne; den genauen Wert für Flurstück 6730/2 ermittelt die Live-Analyse aus Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert, tagesaktuell und mit Begründung. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 6730/2 der Gemarkung umfasst 177 m², eine kleine Parzelle und gilt im Kataster als b, in einer Zone mit der Nutzungsart „W“.

Flurstückskennzeichen074253000067300002__
Flurstück6730/2
GemeindeNeustadt an der Weinstraße
Amtliche Fläche177 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)W
EntwicklungszustandB

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Wasserturmstraße 4 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 370 €/m² festgelegt (Nutzungsart W). Auf die 177 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 65.490 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert370 €/m²
Stichtag01.01.2026
Richtwertzone0160
NutzungsartW

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 84 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 1952Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 52,35 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 1,79 Personen eher klein, nur rund 29 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Das Umfeld ist eher von Mietwohnungen geprägt.

Ø Alter
52,35
Jahre
Haushalt
1,79
Personen im Schnitt
Eigentum
29 %
Eigentümerquote, geringe Fallzahl

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Keines der zwei geprüften Risiken ist für Wasserturmstraße 4 auffällig.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Gelände3,5 % Neigung, 1,2 m Höhenunterschied (126 bis 128 m ü. M.).

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Wasserturmstraße 4 wert?

Der Boden allein ist rund 65.490 € wert (177 m² × 370 €/m²). Mit dem Gebäude um 1952, rund 84 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 55.000 bis 215.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.

Amtliche Fläche177 m²
× Bodenrichtwert370 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 65.490 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 65.490 €
55.000 €untere Spanne215.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Wasserturmstraße 4 Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 6730/2.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 84 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Neustadt an der Weinstraße
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Neustadt an der Weinstraße, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 6730/2 beträgt 177 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 6730/2 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Neustadt an der Weinstraße gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „W“, der Entwicklungszustand „B“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Neustadt an der Weinstraße.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

370 €/m² (Stichtag 01.01.2026, W); mal Fläche ergibt das rund 65.490 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 55.000 bis 215.000 € (Stand 30.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 65.490 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Wasserturmstraße 4 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 177 m² ist der Spielraum begrenzt; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Neustadt an der Weinstraße.

Datenstand: Kataster und Karte 30.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 30.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.