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Grundstücks-Analyse

Ritterbüschel 39H, 67435 Neustadt an der Weinstraße

Das Grundstück Ritterbüschel 39H in Neustadt an der Weinstraße (Flurstück 8080/6) hat 798 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 520 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 414.960 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 365.000 bis 535.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 798 m² amtliche Fläche, Flurstück 8080/6, Gemarkung
  • 520 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Marktwert-Spanne 365.000 bis 535.000 €
  • Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Fläche
798 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
520 €/m²
Stichtag 01.01.2026
Marktwert
365 – 535 T€
automatisierte Spanne
Was ist Ritterbüschel 39H genau wert? Hier steht der Datenstand vom 28.10.2026 mit einer Marktwert-Spanne; den genauen Wert für Flurstück 8080/6 ermittelt die Live-Analyse aus Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert, tagesaktuell und mit Begründung. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 8080/6 der Gemarkung umfasst 798 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist und gilt im Kataster als b, in einer Zone mit der Nutzungsart „W“.

Flurstückskennzeichen074253000080800006__
Flurstück8080/6
GemeindeNeustadt an der Weinstraße
Amtliche Fläche798 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)W
EntwicklungszustandB

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Ritterbüschel 39H hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 520 €/m² festgelegt (Nutzungsart W). Auf die 798 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 414.960 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert520 €/m²
Stichtag01.01.2026
Richtwertzone0100
NutzungsartW

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 132 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 1979Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 69,07 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2 Personen durchschnittlich groß, rund 100 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Das Umfeld ist überwiegend von Eigentümern bewohnt.

Ø Alter
69,07
Jahre
Haushalt
2
Personen im Schnitt
Eigentum
100 %
Eigentümerquote, geringe Fallzahl

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Keines der zwei geprüften Risiken ist für Ritterbüschel 39H auffällig.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Gelände4,1 % Neigung, 1,4 m Höhenunterschied (122 bis 124 m ü. M.).

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Ritterbüschel 39H wert?

Der Boden allein ist rund 414.960 € wert (798 m² × 520 €/m²). Mit dem Gebäude um 1979, rund 132 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 365.000 bis 535.000 €. Die Spanne ist vergleichsweise eng, weil Fläche, Lage und Bodenrichtwert gut belegt sind.

Amtliche Fläche798 m²
× Bodenrichtwert520 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 414.960 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 414.960 €
365.000 €untere Spanne535.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Ritterbüschel 39H Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 8080/6.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 132 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Neustadt an der Weinstraße
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Neustadt an der Weinstraße, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 8080/6 beträgt 798 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 8080/6 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Neustadt an der Weinstraße gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „W“, der Entwicklungszustand „B“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Neustadt an der Weinstraße.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

520 €/m² (Stichtag 01.01.2026, W); mal Fläche ergibt das rund 414.960 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 365.000 bis 535.000 € (Stand 28.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 414.960 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Ritterbüschel 39H liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 798 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Neustadt an der Weinstraße.

Datenstand: Kataster und Karte 28.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 28.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.