Wilhelmstraße 4, 68649 Groß-Rohrheim
Das Grundstück Wilhelmstraße 4 in Groß-Rohrheim (Flurstück 063000014001790017__) hat 1.100 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 250 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Es ist mit einem Gebäude bebaut, Hauptgebäude um 1934, rund 307 m² Wohnfläche (Schätzung). Der Bodenwert liegt bei rund 275.000 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 383.000 bis 1.771.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.
- 1.100 m² amtliche Fläche, Flurstück 063000014001790017__, Gemarkung Groß-Rohrheim
- 250 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
- Gebäude um 1934, ca. 307 m² Wohnfläche (Schätzung)
- Marktwert-Spanne 383.000 bis 1.771.000 €
- Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?
Flurstück 063000014001790017__ der Gemarkung Groß-Rohrheim umfasst 1.100 m², deutlich mehr als ein übliches Baugrundstück und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „gemischte Baufläche“; Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an. Die Zone erlaubt neben Wohnen auch nicht störendes Gewerbe.
| Flurstückskennzeichen | 063000014001790017__ |
|---|---|
| Flurstück | 063000014001790017__ |
| Gemarkung | Groß-Rohrheim |
| Gemeinde | Groß-Rohrheim |
| Amtliche Fläche | 1.100 m² |
| Nutzungsart (BRW-Zone) | gemischte Baufläche |
| Entwicklungszustand | Baureifes Land |
| Erschließung | beitragsfrei |
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
Für die Zone um die Wilhelmstraße 4 hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldk zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 250 €/m² festgelegt (Nutzungsart gemischte Baufläche). Auf die 1.100 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 275.000 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.
| Bodenrichtwert | 250 €/m² |
|---|---|
| Stichtag | 01.01.2026 |
| Nutzungsart | gemischte Baufläche |
| Gutachterausschuss | Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldk |
Was ist auf dem Grundstück gebaut?
Auf dem Flurstück steht ein Gebäude. Das Hauptgebäude hat 197 m² Grundfläche und 2 Vollgeschosse; daraus schätzt das Modell rund 307 m² Wohnfläche. Das Baujahr liegt nach Gebäude- und Zensusdaten um 1934. Bei Vorkriegsbauten entscheidet der Modernisierungsstand über den Wert. Grundlage sind Kataster und 3D-Gebäudemodell; die Wohnfläche ist eine Modellschätzung.
Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?
In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 45,64 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 3,4 Personen eher groß, rund 62 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Das Umfeld ist überwiegend von Eigentümern bewohnt.
Welche Grundstücksrisiken gibt es?
Keines der zwei geprüften Risiken ist für Wilhelmstraße 4 auffällig.
- LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
- Gelände2,3 % Neigung, 0,8 m Höhenunterschied (91 bis 92 m ü. M.).
Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?
Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.
Was ist Wilhelmstraße 4 wert?
Der Boden allein ist rund 275.000 € wert (1.100 m² × 250 €/m²). Mit dem Gebäude um 1934, rund 307 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 383.000 bis 1.771.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.
- Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
- Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 307 m² Wohnfläche
- Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Groß-Rohrheim
- Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Direkt auf der Karte von Groß-Rohrheim, ohne Anmeldung startbar.
Häufige Fragen zu diesem Grundstück
Grundstück & Eigentum
Wie groß ist das Grundstück?
Die amtliche Fläche von Flurstück 063000014001790017__ beträgt 1.100 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).
Wem gehört das Grundstück?
Wer Flurstück 063000014001790017__ gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?
Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Baurecht & Bebauung
Was darf ich auf dem Grundstück bauen?
Ob und wie dicht in Groß-Rohrheim gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „gemischte Baufläche“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Groß-Rohrheim.
Wert & Kaufentscheidung
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
250 €/m² (Stichtag 01.01.2026, gemischte Baufläche); mal Fläche ergibt das rund 275.000 € Bodenwert.
Was ist das Grundstück ungefähr wert?
Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 383.000 bis 1.771.000 € (Stand 26.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 275.000 €.
Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →Grundstücksrisiken
Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?
Für Wilhelmstraße 4 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.
Baurecht & Bebauung
Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?
Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 1.100 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Groß-Rohrheim.
Datenstand: Kataster und Karte 26.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026, Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldk · Zensus 2022 · Bewertung 26.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.