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Grundstücks-Analyse

L 556, 68753 Waghäusel

Das Grundstück L 556 in Waghäusel (Flurstück 4968) hat 1.188 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von – €/m² (Stichtag 01.01.2026). Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 1.188 m² amtliche Fläche, Flurstück 4968, Gemarkung
  • – €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Fläche
1.188 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
– €/m²
Stichtag 01.01.2026
Was ist L 556 genau wert? Diese Seite zeigt den Datenstand vom 21.10.2026. Die Live-Analyse rechnet Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert für dieses Flurstück tagesaktuell durch und nennt einen Wert statt einer Spanne. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 4968 der Gemarkung umfasst 1.188 m², ein großzügiger Zuschnitt.

Flurstückskennzeichen083352___04968____00
Flurstück4968
GemeindeWaghäusel
Amtliche Fläche1.188 m²

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die L 556 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von – €/m² festgelegt. Was der Wert aussagt und was nicht: Bodenrichtwert im Lexikon.

Bodenrichtwert– €/m²
Stichtag01.01.2026

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Keines der zwei geprüften Risiken ist für L 556 auffällig.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Gelände2,7 % Neigung, 0,9 m Höhenunterschied (109 bis 110 m ü. M.).

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist L 556 wert?

Genaue Wertschätzung für L 556 Die Live-Analyse ersetzt die Spanne durch einen Wert, mit Begründung.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Waghäusel
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Tagesaktuell auf der interaktiven Karte. Keine Anmeldung nötig, um die Analyse zu starten.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 4968 beträgt 1.188 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Der Eigentümer steht in Abteilung I des Grundbuchs; das ist kein offenes Datum und nicht Teil dieser Analyse. Ein Grundbuchauszug lässt sich mit berechtigtem Interesse beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Grunddienstbarkeiten, Grundschulden und Vorkaufsrechte stehen in Abteilung II und III des Grundbuchs; aus offenen Geodaten sind sie nicht ersichtlich.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Art und Maß der Bebauung regelt der Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „nicht angegeben“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Waghäusel.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

– €/m² (Stichtag 01.01.2026).

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für L 556 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 1.188 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Waghäusel.

Datenstand: Kataster und Karte 21.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 21.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.