69469 Weinheim
Das Grundstück 69469 Weinheim in Weinheim (Flurstück 15573) hat 880 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von – €/m² (Stichtag 01.01.2026). Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.
- 880 m² amtliche Fläche, Flurstück 15573, Gemarkung Weinheim
- – €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
- Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?
Flurstück 15573 der Gemarkung Weinheim umfasst 880 m², ein großzügiger Zuschnitt und gilt im Kataster als land- und forstwirtschaftliche Fläche, in einer Zone mit der Nutzungsart „Heide“.
| Flurstückskennzeichen | 082940___15573____00 |
|---|---|
| Flurstück | 15573 |
| Gemarkung | Weinheim |
| Gemeinde | Weinheim |
| Amtliche Fläche | 880 m² |
| Nutzungsart (BRW-Zone) | Heide |
| Entwicklungszustand | Land- und forstwirtschaftliche Fläche |
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
Für die Zone um die 69469 Weinheim hat der Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von – €/m² festgelegt (Nutzungsart Heide). Was der Wert aussagt und was nicht: Bodenrichtwert im Lexikon.
| Bodenrichtwert | – €/m² |
|---|---|
| Stichtag | 01.01.2026 |
| Nutzungsart | Heide |
| Gutachterausschuss | Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis |
Was ist auf dem Grundstück gebaut?
Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.
Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?
Welche Grundstücksrisiken gibt es?
Keines der zwei geprüften Risiken ist für 69469 Weinheim auffällig.
- LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
- Gelände3,3 % Neigung, 1,2 m Höhenunterschied (102 bis 103 m ü. M.).
Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?
Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.
Was ist 69469 Weinheim wert?
- Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
- Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 100 m² Wohnfläche
- Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Weinheim
- Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Tagesaktuell auf der interaktiven Karte. Keine Anmeldung nötig, um die Analyse zu starten.
Häufige Fragen zu diesem Grundstück
Grundstück & Eigentum
Wie groß ist das Grundstück?
Die amtliche Fläche von Flurstück 15573 beträgt 880 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).
Wem gehört das Grundstück?
Der Eigentümer steht in Abteilung I des Grundbuchs; das ist kein offenes Datum und nicht Teil dieser Analyse. Ein Grundbuchauszug lässt sich mit berechtigtem Interesse beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?
Grunddienstbarkeiten, Grundschulden und Vorkaufsrechte stehen in Abteilung II und III des Grundbuchs; aus offenen Geodaten sind sie nicht ersichtlich.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Baurecht & Bebauung
Was darf ich auf dem Grundstück bauen?
Art und Maß der Bebauung regelt der Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „Heide“, der Entwicklungszustand „Land- und forstwirtschaftliche Fläche“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Weinheim.
Wert & Kaufentscheidung
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
– €/m² (Stichtag 01.01.2026, Heide).
Grundstücksrisiken
Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?
Für 69469 Weinheim liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.
Baurecht & Bebauung
Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?
Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 880 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Weinheim.
Datenstand: Kataster und Karte 16.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026, Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis · Zensus 2022 · Bewertung 16.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.