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Grundstücks-Analyse

L 94, 77736 Zell am Harmersbach

Das Grundstück L 94 in Zell am Harmersbach (Flurstück 1725) hat 1.372 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 70 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Der Bodenwert liegt bei rund 96.040 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 63.000 bis 108.000 €. Auffällig im Risiko-Check: Hanglage.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 1.372 m² amtliche Fläche, Flurstück 1725, Gemarkung Unterentersbach
  • 70 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2025)
  • Marktwert-Spanne 63.000 bis 108.000 €
  • Risiko-Check: Hanglage
Fläche
1.372 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
70 €/m²
Stichtag 01.01.2025
Marktwert
63 – 108 T€
automatisierte Spanne
Was ist L 94 genau wert? Hier steht der Datenstand vom 23.10.2026 mit einer Marktwert-Spanne; den genauen Wert für Flurstück 1725 ermittelt die Live-Analyse aus Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert, tagesaktuell und mit Begründung. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 1725 der Gemarkung Unterentersbach umfasst 1.372 m², deutlich mehr als ein übliches Baugrundstück und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „gemischte Baufläche“; Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an. Die Zone erlaubt neben Wohnen auch nicht störendes Gewerbe.

Flurstückskennzeichen084792___01725____02
Flurstück1725
GemarkungUnterentersbach
GemeindeZell am Harmersbach
Amtliche Fläche1.372 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)gemischte Baufläche
EntwicklungszustandBaureifes Land
Erschließungbeitragsfrei

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die L 94 hat der Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal zum 01.01.2025 einen Bodenrichtwert von 70 €/m² festgelegt (Nutzungsart gemischte Baufläche). Auf die 1.372 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 96.040 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert70 €/m²
Stichtag01.01.2025
Nutzungsartgemischte Baufläche
GutachterausschussGemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 100 m²Wohnfläche (Schätzung)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 56,51 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6).

Ø Alter
56,51
Jahre

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Von zwei geprüften Risiken ist eines relevant: Hanglage.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Hanglage33,7 % Neigung, 11,8 m Höhenunterschied (203 bis 215 m ü. M.). Hanglagen verteuern Gründung und Erschließung.

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist L 94 wert?

Der Boden allein ist rund 96.040 € wert (1.372 m² × 70 €/m²). Mit rund 100 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 63.000 bis 108.000 €. Die Spanne ist vergleichsweise eng, weil Fläche, Lage und Bodenrichtwert gut belegt sind.

Amtliche Fläche1.372 m²
× Bodenrichtwert70 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 96.040 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 96.040 €
63.000 €untere Spanne108.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für L 94 Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 1725.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 100 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Zell am Harmersbach
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Zell am Harmersbach, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 1725 beträgt 1.372 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 1725 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Zell am Harmersbach gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „gemischte Baufläche“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Zell am Harmersbach.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

70 €/m² (Stichtag 01.01.2025, gemischte Baufläche); mal Fläche ergibt das rund 96.040 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 63.000 bis 108.000 € (Stand 23.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 96.040 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für L 94 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 1.372 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Zell am Harmersbach.

Datenstand: Kataster und Karte 23.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2025, Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal · Zensus 2022 · Bewertung 23.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.