Mozartstraße 3, 89555 Steinheim am Albuch
Das Grundstück Mozartstraße 3 in Steinheim am Albuch (Flurstück 2531/7) hat 1.036 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 130 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Es ist mit 3 Gebäuden bebaut, Hauptgebäude um 1967, rund 218 m² Wohnfläche (Schätzung). Der Bodenwert liegt bei rund 134.680 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 287.000 bis 1.207.000 €. Auffällig im Risiko-Check: Hanglage.
- 1.036 m² amtliche Fläche, Flurstück 2531/7, Gemarkung Steinheim
- 130 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2025)
- 3 Gebäude um 1967, ca. 218 m² Wohnfläche (Schätzung)
- Marktwert-Spanne 287.000 bis 1.207.000 €
- Risiko-Check: Hanglage
Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?
Flurstück 2531/7 der Gemarkung Steinheim umfasst 1.036 m², deutlich mehr als ein übliches Baugrundstück und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „Wohnbaufläche“; Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an. In der Wohnbaufläche steht das Wohnen im Vordergrund.
| Flurstückskennzeichen | 08257000002531000701 |
|---|---|
| Flurstück | 2531/7 |
| Gemarkung | Steinheim |
| Gemeinde | Steinheim am Albuch |
| Amtliche Fläche | 1.036 m² |
| Nutzungsart (BRW-Zone) | Wohnbaufläche |
| Entwicklungszustand | Baureifes Land |
| Erschließung | beitragsfrei |
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
Für die Zone um die Mozartstraße 3 hat der Gemeinsamer Gutachterausschuss Heidenheim zum 01.01.2025 einen Bodenrichtwert von 130 €/m² festgelegt (Nutzungsart Wohnbaufläche). Auf die 1.036 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 134.680 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.
| Bodenrichtwert | 130 €/m² |
|---|---|
| Stichtag | 01.01.2025 |
| Richtwertzone | Westl. Bartholomäer Str. / Mittelrain |
| Nutzungsart | Wohnbaufläche |
| Gutachterausschuss | Gemeinsamer Gutachterausschuss Heidenheim |
Was ist auf dem Grundstück gebaut?
Auf dem Flurstück stehen 3 Gebäude. Das Hauptgebäude hat 140 m² Grundfläche und 2 Vollgeschosse; daraus schätzt das Modell rund 218 m² Wohnfläche. Dazu kommen Nebengebäude mit 72 m² Grundfläche. Das Baujahr liegt nach Gebäude- und Zensusdaten um 1967. Nachkriegsbauten vor der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) sind häufig sanierungsbedürftig. Grundlage sind Kataster und 3D-Gebäudemodell; die Wohnfläche ist eine Modellschätzung.
Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?
In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 69,48 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 1,0 Personen eher klein, rund 100 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Das Umfeld ist überwiegend von Eigentümern bewohnt.
Karte der Umgebung
Lage des Flurstücks 2531/7 in Steinheim am Albuch; ein Klick öffnet Grundstücksgrenzen und Luftbild interaktiv.








Interaktive Karte öffnenWelche Grundstücksrisiken gibt es?
Von zwei geprüften Risiken ist eines relevant: Hanglage.
- LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
- Hanglage30,2 % Neigung, 10,6 m Höhenunterschied (553 bis 564 m ü. M.). Hanglagen verteuern Gründung und Erschließung.
Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?
Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.
Was ist Mozartstraße 3 wert?
Der Boden allein ist rund 134.680 € wert (1.036 m² × 130 €/m²). Mit dem Gebäude um 1967, rund 218 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 287.000 bis 1.207.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.
- Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
- Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 218 m² Wohnfläche
- Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Steinheim am Albuch
- Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Direkt auf der Karte von Steinheim am Albuch, ohne Anmeldung startbar.
Häufige Fragen zu diesem Grundstück
Grundstück & Eigentum
Wie groß ist das Grundstück?
Die amtliche Fläche von Flurstück 2531/7 beträgt 1.036 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).
Wem gehört das Grundstück?
Wer Flurstück 2531/7 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?
Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Baurecht & Bebauung
Was darf ich auf dem Grundstück bauen?
Ob und wie dicht in Steinheim am Albuch gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „Wohnbaufläche“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Steinheim am Albuch.
Wert & Kaufentscheidung
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
130 €/m² (Stichtag 01.01.2025, Wohnbaufläche); mal Fläche ergibt das rund 134.680 € Bodenwert.
Was ist das Grundstück ungefähr wert?
Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 287.000 bis 1.207.000 € (Stand 12.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 134.680 €.
Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →Grundstücksrisiken
Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?
Für Mozartstraße 3 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.
Baurecht & Bebauung
Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?
Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 1.036 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Steinheim am Albuch.
Datenstand: Kataster und Karte 12.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2025, Gemeinsamer Gutachterausschuss Heidenheim · Zensus 2022 · Bewertung 12.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.