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Grundstücks-Analyse

Freiherr-vom-Stein-Straße 16, 06749 Bitterfeld-Wolfen

Das Grundstück Freiherr-vom-Stein-Straße 16 in Bitterfeld-Wolfen (Flurstück 38/3) hat 1.672 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 40 €/m² (Stichtag 01.01.2024). Der Bodenwert liegt bei rund 66.880 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 57.000 bis 382.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 1.672 m² amtliche Fläche, Flurstück 38/3, Gemarkung Bitterfeld
  • 40 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2024)
  • Marktwert-Spanne 57.000 bis 382.000 €
  • Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Fläche
1.672 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
40 €/m²
Stichtag 01.01.2024
Marktwert
57 – 382 T€
automatisierte Spanne
Was ist Freiherr-vom-Stein-Straße 16 genau wert? Hier steht der Datenstand vom 13.10.2026 mit einer Marktwert-Spanne; den genauen Wert für Flurstück 38/3 ermittelt die Live-Analyse aus Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert, tagesaktuell und mit Begründung. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 38/3 der Gemarkung Bitterfeld umfasst 1.672 m², deutlich mehr als ein übliches Baugrundstück und gilt im Kataster als b.

Flurstückskennzeichen151743044000380003__
Flurstück38/3
GemarkungBitterfeld
GemeindeBitterfeld-Wolfen, Stadt
Amtliche Fläche1.672 m²
EntwicklungszustandB

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Freiherr-vom-Stein-Straße 16 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2024 einen Bodenrichtwert von 40 €/m² festgelegt. Auf die 1.672 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 66.880 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert40 €/m²
Stichtag01.01.2024
RichtwertzoneZone 007-0277

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 299 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 1948Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 49,64 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 1,68 Personen eher klein, nur rund 25 % wohnen im Eigentum. Das Umfeld ist eher von Mietwohnungen geprägt.

Ø Alter
49,64
Jahre
Haushalt
1,68
Personen im Schnitt
Eigentum
25 %
Eigentümerquote

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Keines der zwei geprüften Risiken ist für Freiherr-vom-Stein-Straße 16 auffällig.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Gelände2,0 % Neigung, 0,7 m Höhenunterschied (77 bis 78 m ü. M.).

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Freiherr-vom-Stein-Straße 16 wert?

Der Boden allein ist rund 66.880 € wert (1.672 m² × 40 €/m²). Mit dem Gebäude um 1948, rund 299 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 57.000 bis 382.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.

Amtliche Fläche1.672 m²
× Bodenrichtwert40 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 66.880 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 66.880 €
57.000 €untere Spanne382.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Freiherr-vom-Stein-Straße 16 Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 38/3.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 299 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Bitterfeld-Wolfen
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Bitterfeld-Wolfen, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 38/3 beträgt 1.672 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 38/3 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Bitterfeld-Wolfen gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „nicht angegeben“, der Entwicklungszustand „B“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Bitterfeld-Wolfen.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

40 €/m² (Stichtag 01.01.2024); mal Fläche ergibt das rund 66.880 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 57.000 bis 382.000 € (Stand 13.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 66.880 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Freiherr-vom-Stein-Straße 16 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 1.672 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Bitterfeld-Wolfen.

Datenstand: Kataster und Karte 13.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2024 · Zensus 2022 · Bewertung 13.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.