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Grundstücks-Analyse

Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 14, 10785 Berlin

Das Grundstück Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 14 in Berlin (Flurstück 3552) hat 588 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 3.500 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 2.058.000 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 1.811.000 bis 2.830.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 588 m² amtliche Fläche, Flurstück 3552, Gemarkung Tiergarten
  • 3.500 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Marktwert-Spanne 1.811.000 bis 2.830.000 €
  • Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Fläche
588 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
3.500 €/m²
Stichtag 01.01.2026
Marktwert
1.811 – 2.830 T€
automatisierte Spanne
Was ist Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 14 genau wert? Hier steht der Datenstand vom 15.10.2026 mit einer Marktwert-Spanne; den genauen Wert für Flurstück 3552 ermittelt die Live-Analyse aus Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert, tagesaktuell und mit Begründung. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 3552 der Gemarkung Tiergarten umfasst 588 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist und liegt in einer Zone mit der Nutzungsart „W - Wohngebiet“. In der Wohnbaufläche steht das Wohnen im Vordergrund.

Flurstückskennzeichen11000200803552______
Flurstück3552
GemarkungTiergarten
GemeindeMitte
Amtliche Fläche588 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)W - Wohngebiet

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 14 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 3.500 €/m² festgelegt (Nutzungsart W - Wohngebiet). Auf die 588 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 2.058.000 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert3.500 €/m²
Stichtag01.01.2026
NutzungsartW - Wohngebiet

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 469 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 1960Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 43,35 Jahren unter dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 1,6 Personen eher klein, nur rund 23 % wohnen im Eigentum. Das Umfeld ist eher von Mietwohnungen geprägt.

Ø Alter
43,35
Jahre
Haushalt
1,6
Personen im Schnitt
Eigentum
23 %
Eigentümerquote

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Keines der zwei geprüften Risiken ist für Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 14 auffällig.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Gelände1,3 % Neigung, 0,4 m Höhenunterschied (41 bis 42 m ü. M.). Das Grundstück ist praktisch eben.

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 14 wert?

Der Boden allein ist rund 2.058.000 € wert (588 m² × 3.500 €/m²). Mit dem Gebäude um 1960, rund 469 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 1.811.000 bis 2.830.000 €. Die Spanne ist vergleichsweise eng, weil Fläche, Lage und Bodenrichtwert gut belegt sind.

Amtliche Fläche588 m²
× Bodenrichtwert3.500 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 2.058.000 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 2.058.000 €
1.811.000 €untere Spanne2.830.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 14 Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 3552.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 469 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Berlin
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Berlin, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 3552 beträgt 588 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 3552 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

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Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Berlin gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „W - Wohngebiet“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Berlin.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

3.500 €/m² (Stichtag 01.01.2026, W - Wohngebiet); mal Fläche ergibt das rund 2.058.000 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 1.811.000 bis 2.830.000 € (Stand 15.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 2.058.000 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 14 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 588 m² ist der Spielraum begrenzt; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Berlin.

Datenstand: Kataster und Karte 15.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 15.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.