GrundbuchPlus.de
Grundstücks-Analyse

Frankenstraße 31a, 46395 Bocholt

Das Grundstück Frankenstraße 31a in Bocholt (Flurstück 526) hat 468 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 270 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 126.360 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 111.000 bis 146.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 468 m² amtliche Fläche, Flurstück 526, Gemarkung Bocholt
  • 270 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Marktwert-Spanne 111.000 bis 146.000 €
  • Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Fläche
468 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
270 €/m²
Stichtag 01.01.2026
Marktwert
111 – 146 T€
automatisierte Spanne
Was ist Frankenstraße 31a genau wert? Hier steht der Datenstand vom 27.10.2026 mit einer Marktwert-Spanne; den genauen Wert für Flurstück 526 ermittelt die Live-Analyse aus Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert, tagesaktuell und mit Begründung. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 526 der Gemarkung Bocholt umfasst 468 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „Wohnbaufläche“. In der Wohnbaufläche steht das Wohnen im Vordergrund.

Flurstückskennzeichen05514205800526______
Flurstück526
GemarkungBocholt
GemeindeBocholt
Amtliche Fläche468 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)Wohnbaufläche
EntwicklungszustandBaureifes Land

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Frankenstraße 31a hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 270 €/m² festgelegt (Nutzungsart Wohnbaufläche). Auf die 468 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 126.360 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert270 €/m²
Stichtag01.01.2026
NutzungsartWohnbaufläche

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 123 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 1971Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 38,96 Jahren unter dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2,33 Personen eher groß, rund 81 % wohnen im Eigentum. Das Umfeld ist überwiegend von Eigentümern bewohnt.

Ø Alter
38,96
Jahre
Haushalt
2,33
Personen im Schnitt
Eigentum
81 %
Eigentümerquote

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Keines der zwei geprüften Risiken ist für Frankenstraße 31a auffällig.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Gelände1,3 % Neigung, 0,4 m Höhenunterschied (24 bis 24 m ü. M.). Das Grundstück ist praktisch eben.

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Frankenstraße 31a wert?

Der Boden allein ist rund 126.360 € wert (468 m² × 270 €/m²). Mit dem Gebäude um 1971, rund 123 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 111.000 bis 146.000 €. Die Spanne ist vergleichsweise eng, weil Fläche, Lage und Bodenrichtwert gut belegt sind.

Amtliche Fläche468 m²
× Bodenrichtwert270 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 126.360 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 126.360 €
111.000 €untere Spanne146.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Frankenstraße 31a Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 526.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 123 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Bocholt
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Bocholt, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 526 beträgt 468 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 526 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Bocholt gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „Wohnbaufläche“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Bocholt.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

270 €/m² (Stichtag 01.01.2026, Wohnbaufläche); mal Fläche ergibt das rund 126.360 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 111.000 bis 146.000 € (Stand 27.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 126.360 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Frankenstraße 31a liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 468 m² ist der Spielraum begrenzt; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Bocholt.

Datenstand: Kataster und Karte 27.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 27.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.