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Grundstücks-Analyse

Secundastraße 20, 53332 Bornheim

Das Grundstück Secundastraße 20 in Bornheim (Flurstück 32/1) hat 804 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 540 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 434.160 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 382.000 bis 514.000 €. Auffällig im Risiko-Check: Hanglage.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 804 m² amtliche Fläche, Flurstück 32/1, Gemarkung Bornheim-Brenig
  • 540 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Marktwert-Spanne 382.000 bis 514.000 €
  • Risiko-Check: Hanglage
Fläche
804 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
540 €/m²
Stichtag 01.01.2026
Marktwert
382 – 514 T€
automatisierte Spanne
Was ist Secundastraße 20 genau wert? Diese Seite zeigt den Datenstand vom 27.10.2026 und eine Marktwert-Spanne. Die Live-Analyse rechnet Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert für dieses Flurstück tagesaktuell durch und nennt einen Wert statt einer Spanne. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 32/1 der Gemarkung Bornheim-Brenig umfasst 804 m², ein großzügiger Zuschnitt und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „Wohnbaufläche“. Wohnbauflächen sind dem Wohnen vorbehalten; Gewerbe ist nur ausnahmsweise zulässig.

Flurstückskennzeichen054107029000320001__
Flurstück32/1
GemarkungBornheim-Brenig
GemeindeBornheim
Amtliche Fläche804 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)Wohnbaufläche
EntwicklungszustandBaureifes Land

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Secundastraße 20 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 540 €/m² festgelegt (Nutzungsart Wohnbaufläche). Auf die 804 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 434.160 €, ohne Gebäude. Was der Wert aussagt und was nicht: Bodenrichtwert im Lexikon.

Bodenrichtwert540 €/m²
Stichtag01.01.2026
NutzungsartWohnbaufläche

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 100 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 1956Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 41,81 Jahren unter dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2 Personen durchschnittlich groß, rund 54 % wohnen im Eigentum. Eigentum und Miete halten sich die Waage.

Ø Alter
41,81
Jahre
Haushalt
2
Personen im Schnitt
Eigentum
54 %
Eigentümerquote

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Von zwei geprüften Risiken ist eines relevant: Hanglage.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Hanglage7,4 % Neigung, 2,6 m Höhenunterschied (58 bis 60 m ü. M.). Hanglagen verteuern Gründung und Erschließung.

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Secundastraße 20 wert?

Der Boden allein ist rund 434.160 € wert (804 m² × 540 €/m²). Mit dem Gebäude um 1956, rund 100 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 382.000 bis 514.000 €. Die Spanne ist vergleichsweise eng, weil Fläche, Lage und Bodenrichtwert gut belegt sind.

Amtliche Fläche804 m²
× Bodenrichtwert540 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 434.160 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 434.160 €
382.000 €untere Spanne514.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Secundastraße 20 Die Live-Analyse ersetzt die Spanne durch einen Wert, mit Begründung.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 100 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Bornheim
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Tagesaktuell auf der interaktiven Karte. Keine Anmeldung nötig, um die Analyse zu starten.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 32/1 beträgt 804 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Der Eigentümer steht in Abteilung I des Grundbuchs; das ist kein offenes Datum und nicht Teil dieser Analyse. Ein Grundbuchauszug lässt sich mit berechtigtem Interesse beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Grunddienstbarkeiten, Grundschulden und Vorkaufsrechte stehen in Abteilung II und III des Grundbuchs; aus offenen Geodaten sind sie nicht ersichtlich.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Art und Maß der Bebauung regelt der Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „Wohnbaufläche“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Bornheim.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

540 €/m² (Stichtag 01.01.2026, Wohnbaufläche); mal Fläche ergibt das rund 434.160 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 382.000 bis 514.000 € (Stand 27.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 434.160 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Secundastraße 20 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 804 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Bornheim.

Datenstand: Kataster und Karte 27.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 27.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.