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Grundstücks-Analyse

Hauptstraße 35, 54441 Ockfen

Das Grundstück Hauptstraße 35 in Ockfen (Flurstück 279/5) hat 713 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 105 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 74.865 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 47.000 bis 223.000 €. Auffällig im Risiko-Check: Hanglage.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 713 m² amtliche Fläche, Flurstück 279/5, Flur 6
  • 105 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Marktwert-Spanne 47.000 bis 223.000 €
  • Risiko-Check: Hanglage
Fläche
713 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
105 €/m²
Stichtag 01.01.2026
Marktwert
47 – 223 T€
automatisierte Spanne
Flurstück 279/5 live auf der Karte Auf der Karte ist Flurstück 279/5 in Ockfen mit seinen Grenzen zu sehen; die Live-Analyse dort nennt einen Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren. Dieses Flurstück auf der Karte ansehen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 279/5 (Flur 6) in Ockfen umfasst 713 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist, und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „M“.

Flurstückskennzeichen072739006002790005__
Flurstück279/5
Flur6
GemeindeOckfen
Amtliche Fläche713 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)M
EntwicklungszustandBaureifes Land

Karte der Umgebung

Lage des Flurstücks 279/5 in Ockfen; ein Klick öffnet Grundstücksgrenzen und Luftbild interaktiv.

Interaktive Karte öffnen
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Hauptstraße 35 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 105 €/m² festgelegt (Nutzungsart M). Auf die 713 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 74.865 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert105 €/m²
Stichtag01.01.2026
Richtwertzone0001
NutzungsartM

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 128 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 1941Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 49,52 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2 Personen durchschnittlich groß, rund 75 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Das Umfeld ist überwiegend von Eigentümern bewohnt.

Ø Alter
49,52
Jahre
Haushalt
2
Personen im Schnitt
Eigentum
75 %
Eigentümerquote, geringe Fallzahl

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Von zwei geprüften Risiken ist eines relevant: Hanglage.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Hanglage29,5 % Neigung, 10,3 m Höhenunterschied (169 bis 180 m ü. M.). Hanglagen verteuern Gründung und Erschließung.

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Hauptstraße 35 wert?

Der Boden allein ist rund 74.865 € wert (713 m² × 105 €/m²). Mit dem Gebäude um 1941, rund 128 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 47.000 bis 223.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.

Amtliche Fläche713 m²
× Bodenrichtwert105 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 74.865 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 74.865 €
47.000 €untere Spanne223.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Hauptstraße 35 Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 279/5.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 128 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Ockfen
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Ockfen, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 279/5 beträgt 713 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 279/5 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Ockfen gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „M“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Ockfen.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

105 €/m² (Stichtag 01.01.2026, M); mal Fläche ergibt das rund 74.865 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 47.000 bis 223.000 € (Stand 07.11.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 74.865 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Hauptstraße 35 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 713 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Ockfen.

Datenstand: Kataster und Karte 07.11.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 07.11.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.