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Grundstücks-Analyse

Im Großfeld 4, 54518 Altrich

Das Grundstück Im Großfeld 4 in Altrich (Flurstück 26/3) hat 636 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 145 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 92.220 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 73.000 bis 239.000 €. Auffällig im Risiko-Check: Hanglage.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 636 m² amtliche Fläche, Flurstück 26/3, Flur 8
  • 145 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Marktwert-Spanne 73.000 bis 239.000 €
  • Risiko-Check: Hanglage
Fläche
636 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
145 €/m²
Stichtag 01.01.2026
Marktwert
73 – 239 T€
automatisierte Spanne
Flurstück 26/3 live auf der Karte Auf der Karte ist Flurstück 26/3 in Altrich mit seinen Grenzen zu sehen; die Live-Analyse dort nennt einen Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren. Dieses Flurstück auf der Karte ansehen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 26/3 (Flur 8) in Altrich umfasst 636 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist, und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „M“.

Flurstückskennzeichen072537008000260003__
Flurstück26/3
Flur8
GemeindeAltrich
Amtliche Fläche636 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)M
EntwicklungszustandBaureifes Land

Karte der Umgebung

Lage des Flurstücks 26/3 in Altrich; ein Klick öffnet Grundstücksgrenzen und Luftbild interaktiv.

Interaktive Karte öffnen
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Im Großfeld 4 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 145 €/m² festgelegt (Nutzungsart M). Auf die 636 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 92.220 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert145 €/m²
Stichtag01.01.2026
Richtwertzone0320
NutzungsartM

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 144 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 1984Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 38,05 Jahren unter dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2,82 Personen eher groß, rund 100 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Das Umfeld ist überwiegend von Eigentümern bewohnt.

Ø Alter
38,05
Jahre
Haushalt
2,82
Personen im Schnitt
Eigentum
100 %
Eigentümerquote, geringe Fallzahl

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Von zwei geprüften Risiken ist eines relevant: Hanglage.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Hanglage9,5 % Neigung, 3,3 m Höhenunterschied (173 bis 177 m ü. M.). Hanglagen verteuern Gründung und Erschließung.

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Im Großfeld 4 wert?

Der Boden allein ist rund 92.220 € wert (636 m² × 145 €/m²). Mit dem Gebäude um 1984, rund 144 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 73.000 bis 239.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.

Amtliche Fläche636 m²
× Bodenrichtwert145 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 92.220 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 92.220 €
73.000 €untere Spanne239.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Im Großfeld 4 Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 26/3.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 144 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Altrich
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Altrich, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 26/3 beträgt 636 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 26/3 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Altrich gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „M“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Altrich.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

145 €/m² (Stichtag 01.01.2026, M); mal Fläche ergibt das rund 92.220 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 73.000 bis 239.000 € (Stand 04.11.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 92.220 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Im Großfeld 4 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 636 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Altrich.

Datenstand: Kataster und Karte 04.11.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 04.11.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.