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Grundstücks-Analyse

Bergstraße 1, 56414 Wahnscheid

Das Grundstück Bergstraße 1 in Wahnscheid (Flurstück 74) hat 637 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 105 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 66.885 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 47.000 bis 147.000 €. Auffällig im Risiko-Check: Hanglage.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 637 m² amtliche Fläche, Flurstück 74, Flur 31
  • 105 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Marktwert-Spanne 47.000 bis 147.000 €
  • Risiko-Check: Hanglage
Fläche
637 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
105 €/m²
Stichtag 01.01.2026
Marktwert
47 – 147 T€
automatisierte Spanne
Flurstück 74 live auf der Karte Auf der Karte ist Flurstück 74 in Wahnscheid mit seinen Grenzen zu sehen; die Live-Analyse dort nennt einen Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren. Dieses Flurstück auf der Karte ansehen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 74 (Flur 31) in Wahnscheid umfasst 637 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist, und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „WA“.

Flurstückskennzeichen07058203100074______
Flurstück74
Flur31
GemeindeWahnscheid
Amtliche Fläche637 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)WA
EntwicklungszustandBaureifes Land

Karte der Umgebung

Lage des Flurstücks 74 in Wahnscheid; ein Klick öffnet Grundstücksgrenzen und Luftbild interaktiv.

Interaktive Karte öffnen
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Bergstraße 1 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 105 €/m² festgelegt (Nutzungsart WA). Auf die 637 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 66.885 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert105 €/m²
Stichtag01.01.2026
Richtwertzone0020
NutzungsartWA

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 117 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 1979Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 44,64 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2,8 Personen eher groß, rund 57 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Eigentum und Miete halten sich die Waage.

Ø Alter
44,64
Jahre
Haushalt
2,8
Personen im Schnitt
Eigentum
57 %
Eigentümerquote, geringe Fallzahl

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Von zwei geprüften Risiken ist eines relevant: Hanglage.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Hanglage22,7 % Neigung, 8,0 m Höhenunterschied (332 bis 340 m ü. M.). Hanglagen verteuern Gründung und Erschließung.

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Bergstraße 1 wert?

Der Boden allein ist rund 66.885 € wert (637 m² × 105 €/m²). Mit dem Gebäude um 1979, rund 117 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 47.000 bis 147.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.

Amtliche Fläche637 m²
× Bodenrichtwert105 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 66.885 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 66.885 €
47.000 €untere Spanne147.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Bergstraße 1 Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 74.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 117 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Wahnscheid
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Wahnscheid, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 74 beträgt 637 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 74 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Wahnscheid gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „WA“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Wahnscheid.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

105 €/m² (Stichtag 01.01.2026, WA); mal Fläche ergibt das rund 66.885 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 47.000 bis 147.000 € (Stand 06.11.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 66.885 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Bergstraße 1 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 637 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Wahnscheid.

Datenstand: Kataster und Karte 06.11.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 06.11.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.