Bahnhofstraße 40, 56745 Weibern
Das Grundstück Bahnhofstraße 40 in Weibern (Flurstück 125) hat 749 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 65 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 48.685 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.
- 749 m² amtliche Fläche, Flurstück 125, Gemarkung
- 65 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
- Bodenwert rund 48.685 €
- Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?
Flurstück 125 der Gemarkung umfasst 749 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist und gilt im Kataster als b, in einer Zone mit der Nutzungsart „MD“.
| Flurstückskennzeichen | 07118101000125______ |
|---|---|
| Flurstück | 125 |
| Gemeinde | Weibern |
| Amtliche Fläche | 749 m² |
| Nutzungsart (BRW-Zone) | MD |
| Entwicklungszustand | B |
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
Für die Zone um die Bahnhofstraße 40 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 65 €/m² festgelegt (Nutzungsart MD). Auf die 749 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 48.685 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.
| Bodenrichtwert | 65 €/m² |
|---|---|
| Stichtag | 01.01.2026 |
| Richtwertzone | 0936 |
| Nutzungsart | MD |
Was ist auf dem Grundstück gebaut?
Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.
Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?
In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 47,19 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2,2 Personen durchschnittlich groß, rund 100 % wohnen im Eigentum. Das Umfeld ist überwiegend von Eigentümern bewohnt.
Welche Grundstücksrisiken gibt es?
Keines der 1 geprüften Risiken ist für Bahnhofstraße 40 auffällig.
- LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?
Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.
Was ist Bahnhofstraße 40 wert?
Der Boden allein ist rund 48.685 € wert (749 m² × 65 €/m²).
- Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
- Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 118 m² Wohnfläche
- Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Weibern
- Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Direkt auf der Karte von Weibern, ohne Anmeldung startbar.
Häufige Fragen zu diesem Grundstück
Grundstück & Eigentum
Wie groß ist das Grundstück?
Die amtliche Fläche von Flurstück 125 beträgt 749 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).
Wem gehört das Grundstück?
Wer Flurstück 125 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?
Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Baurecht & Bebauung
Was darf ich auf dem Grundstück bauen?
Ob und wie dicht in Weibern gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „MD“, der Entwicklungszustand „B“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Weibern.
Wert & Kaufentscheidung
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
65 €/m² (Stichtag 01.01.2026, MD); mal Fläche ergibt das rund 48.685 € Bodenwert.
Grundstücksrisiken
Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?
Für Bahnhofstraße 40 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.
Baurecht & Bebauung
Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?
Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 749 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Weibern.
Datenstand: Kataster und Karte 12.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 12.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.