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Grundstücks-Analyse

Schwester-Aicharda-Straße 10a, 59755 Arnsberg

Das Grundstück Schwester-Aicharda-Straße 10a in Arnsberg (Flurstück 479) hat 707 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 340 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 240.380 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 212.000 bis 712.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 707 m² amtliche Fläche, Flurstück 479, Gemarkung Neheim-Hüsten
  • 340 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Marktwert-Spanne 212.000 bis 712.000 €
  • Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Fläche
707 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
340 €/m²
Stichtag 01.01.2026
Marktwert
212 – 712 T€
automatisierte Spanne
Was ist Schwester-Aicharda-Straße 10a genau wert? Hier steht der Datenstand vom 11.10.2026 mit einer Marktwert-Spanne; den genauen Wert für Flurstück 479 ermittelt die Live-Analyse aus Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert, tagesaktuell und mit Begründung. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 479 der Gemarkung Neheim-Hüsten umfasst 707 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist und gilt im Kataster als b=Baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „A=Acker“.

Flurstückskennzeichen05107300900479______
Flurstück479
GemarkungNeheim-Hüsten
GemeindeArnsberg
Amtliche Fläche707 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)A=Acker
EntwicklungszustandB=Baureifes Land

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die Schwester-Aicharda-Straße 10a hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 340 €/m² festgelegt (Nutzungsart A=Acker). Auf die 707 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 240.380 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert340 €/m²
Stichtag01.01.2026
NutzungsartA=Acker

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 361 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 1921Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 41,15 Jahren unter dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 1,92 Personen eher klein, nur rund 13 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Das Umfeld ist eher von Mietwohnungen geprägt.

Ø Alter
41,15
Jahre
Haushalt
1,92
Personen im Schnitt
Eigentum
13 %
Eigentümerquote, geringe Fallzahl

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Keines der zwei geprüften Risiken ist für Schwester-Aicharda-Straße 10a auffällig.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Gelände2,8 % Neigung, 1,0 m Höhenunterschied (171 bis 172 m ü. M.).

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist Schwester-Aicharda-Straße 10a wert?

Der Boden allein ist rund 240.380 € wert (707 m² × 340 €/m²). Mit dem Gebäude um 1921, rund 361 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 212.000 bis 712.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.

Amtliche Fläche707 m²
× Bodenrichtwert340 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 240.380 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 240.380 €
212.000 €untere Spanne712.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für Schwester-Aicharda-Straße 10a Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 479.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 361 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Arnsberg
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Arnsberg, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 479 beträgt 707 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 479 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Arnsberg gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „A=Acker“, der Entwicklungszustand „B=Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Arnsberg.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

340 €/m² (Stichtag 01.01.2026, A=Acker); mal Fläche ergibt das rund 240.380 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 212.000 bis 712.000 € (Stand 11.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 240.380 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für Schwester-Aicharda-Straße 10a liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 707 m² ist Spielraum denkbar; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Arnsberg.

Datenstand: Kataster und Karte 11.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 11.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.