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Grundstücks-Analyse

59755 Arnsberg

Das Grundstück 59755 Arnsberg in Arnsberg (Flurstück 730) hat 519 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 290 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 150.510 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 132.000 bis 295.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.

Analyse GrundbuchPlus Aktualisiert Datenstand
Auf einen Blick
  • 519 m² amtliche Fläche, Flurstück 730, Gemarkung Neheim-Hüsten
  • 290 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
  • Marktwert-Spanne 132.000 bis 295.000 €
  • Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Fläche
519 m²
amtlich, laut ALKIS
Bodenrichtwert
290 €/m²
Stichtag 01.01.2026
Marktwert
132 – 295 T€
automatisierte Spanne
Was ist 59755 Arnsberg genau wert? Hier steht der Datenstand vom 09.10.2026 mit einer Marktwert-Spanne; den genauen Wert für Flurstück 730 ermittelt die Live-Analyse aus Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert, tagesaktuell und mit Begründung. Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?

Flurstück 730 der Gemarkung Neheim-Hüsten umfasst 519 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist und gilt im Kataster als b=Baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „A=Acker“.

Flurstückskennzeichen05107301800730______
Flurstück730
GemarkungNeheim-Hüsten
GemeindeArnsberg
Amtliche Fläche519 m²
Nutzungsart (BRW-Zone)A=Acker
EntwicklungszustandB=Baureifes Land

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Für die Zone um die 59755 Arnsberg hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 290 €/m² festgelegt (Nutzungsart A=Acker). Auf die 519 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 150.510 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.

Bodenrichtwert290 €/m²
Stichtag01.01.2026
NutzungsartA=Acker

Was ist auf dem Grundstück gebaut?

Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.

≈ 110 m²Wohnfläche (Schätzung)
um 2005Baujahr (Indikation)

Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?

In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 54,37 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2,0 Personen durchschnittlich groß, nur rund 29 % wohnen im Eigentum (geringe Fallzahl). Das Umfeld ist eher von Mietwohnungen geprägt.

Ø Alter
54,37
Jahre
Haushalt
2,0
Personen im Schnitt
Eigentum
29 %
Eigentümerquote, geringe Fallzahl

Welche Grundstücksrisiken gibt es?

Keines der zwei geprüften Risiken ist für 59755 Arnsberg auffällig.

  • LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
  • Gelände3,1 % Neigung, 1,1 m Höhenunterschied (183 bis 184 m ü. M.).

Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?

Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.

Was ist 59755 Arnsberg wert?

Der Boden allein ist rund 150.510 € wert (519 m² × 290 €/m²). Mit dem Gebäude um 2005, rund 110 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 132.000 bis 295.000 €. Die Spanne ist vergleichsweise eng, weil Fläche, Lage und Bodenrichtwert gut belegt sind.

Amtliche Fläche519 m²
× Bodenrichtwert290 €/m²
Bodenwert-Indikation≈ 150.510 €
Bodenwert = Fläche × Bodenrichtwert, ohne Gebäude.
Bodenwert ≈ 150.510 €
132.000 €untere Spanne295.000 €obere Spanne
Automatisierte Marktwert-Spanne. Wo das Objekt liegt, hängt von Zustand, Ausstattung und Markt ab.
Genaue Wertschätzung für 59755 Arnsberg Ein Wert statt einer Spanne, hergeleitet aus drei Verfahren für Flurstück 730.
  • Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
  • Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 110 m² Wohnfläche
  • Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Arnsberg
  • Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Genaue Wertschätzung für dieses Grundstück abrufen

Direkt auf der Karte von Arnsberg, ohne Anmeldung startbar.

Häufige Fragen zu diesem Grundstück

Grundstück & Eigentum

Wie groß ist das Grundstück?

Die amtliche Fläche von Flurstück 730 beträgt 519 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).

Wem gehört das Grundstück?

Wer Flurstück 730 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →
Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?

Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.

Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →

Baurecht & Bebauung

Was darf ich auf dem Grundstück bauen?

Ob und wie dicht in Arnsberg gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „A=Acker“, der Entwicklungszustand „B=Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Arnsberg.

Wert & Kaufentscheidung

Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

290 €/m² (Stichtag 01.01.2026, A=Acker); mal Fläche ergibt das rund 150.510 € Bodenwert.

Was ist das Grundstück ungefähr wert?

Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 132.000 bis 295.000 € (Stand 09.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 150.510 €.

Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →

Grundstücksrisiken

Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?

Für 59755 Arnsberg liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.

Baurecht & Bebauung

Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?

Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 519 m² ist der Spielraum begrenzt; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Arnsberg.

Datenstand: Kataster und Karte 09.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 09.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.