Richard-Wagner-Straße 32, 74074 Heilbronn
Das Grundstück Richard-Wagner-Straße 32 in Heilbronn (Flurstück 5564/5) hat 254 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 670 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Es ist mit einem Gebäude bebaut, Hauptgebäude um 1960, rund 97 m² Wohnfläche (Schätzung). Der Bodenwert liegt bei rund 170.180 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 167.000 bis 651.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.
- 254 m² amtliche Fläche, Flurstück 5564/5, Gemarkung Heilbronn
- 670 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2025)
- Gebäude um 1960, ca. 97 m² Wohnfläche (Schätzung)
- Marktwert-Spanne 167.000 bis 651.000 €
- Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?
Flurstück 5564/5 der Gemarkung Heilbronn umfasst 254 m², eine kleine Parzelle und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „1130“; Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an.
| Flurstückskennzeichen | 08091000005564000500 |
|---|---|
| Flurstück | 5564/5 |
| Gemarkung | Heilbronn |
| Gemeinde | Heilbronn |
| Amtliche Fläche | 254 m² |
| Nutzungsart (BRW-Zone) | 1130 |
| Entwicklungszustand | Baureifes Land |
| Erschließung | beitragsfrei |
Grenzen und Nachbarflurstücke von Flurstück 5564/5 auf der Karte ansehen →
Karte der Umgebung
Lage des Flurstücks 5564/5 in Heilbronn; ein Klick öffnet Grundstücksgrenzen und Luftbild interaktiv.








Interaktive Karte öffnenWie hoch ist der Bodenrichtwert?
Für die Zone um die Richard-Wagner-Straße 32 hat der Gutachterausschuss Heilbronn zum 01.01.2025 einen Bodenrichtwert von 670 €/m² festgelegt (Nutzungsart 1130). Auf die 254 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 170.180 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.
| Bodenrichtwert | 670 €/m² |
|---|---|
| Stichtag | 01.01.2025 |
| Richtwertzone | Sontheimer Straße bis Stuttgarter Straße |
| Nutzungsart | 1130 |
| Gutachterausschuss | Gutachterausschuss Heilbronn |
Richard-Wagner-Straße 32 auf der interaktiven Karte öffnen →
Was ist auf dem Grundstück gebaut?
Auf dem Flurstück steht ein Gebäude. Das Hauptgebäude hat 62 m² Grundfläche und 2 Vollgeschosse; daraus schätzt das Modell rund 97 m² Wohnfläche. Das Baujahr liegt nach Gebäude- und Zensusdaten um 1960. Nachkriegsbauten vor der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) sind häufig sanierungsbedürftig. Grundlage sind Kataster und 3D-Gebäudemodell; die Wohnfläche ist eine Modellschätzung.
Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?
In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 39,32 Jahren unter dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 2,64 Personen eher groß, rund 56 % wohnen im Eigentum. Eigentum und Miete halten sich die Waage.
Umgebung von Richard-Wagner-Straße 32 auf der Karte erkunden →
Welche Grundstücksrisiken gibt es?
Keines der zwei geprüften Risiken ist für Richard-Wagner-Straße 32 auffällig.
- LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
- Gelände1,8 % Neigung, 0,6 m Höhenunterschied (180 bis 181 m ü. M.). Das Grundstück ist praktisch eben.
Risiko-Check für Flurstück 5564/5 tagesaktuell in der Live-Analyse prüfen →
Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?
Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.
Was ist Richard-Wagner-Straße 32 wert?
Der Boden allein ist rund 170.180 € wert (254 m² × 670 €/m²). Mit dem Gebäude um 1960, rund 97 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 167.000 bis 651.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.
- Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
- Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 97 m² Wohnfläche
- Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Heilbronn
- Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Direkt auf der Karte von Heilbronn, ohne Anmeldung startbar.
Häufige Fragen zu diesem Grundstück
Grundstück & Eigentum
Wie groß ist das Grundstück?
Die amtliche Fläche von Flurstück 5564/5 beträgt 254 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).
Wem gehört das Grundstück?
Wer Flurstück 5564/5 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?
Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Baurecht & Bebauung
Was darf ich auf dem Grundstück bauen?
Ob und wie dicht in Heilbronn gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „1130“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Heilbronn.
Wert & Kaufentscheidung
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
670 €/m² (Stichtag 01.01.2025, 1130); mal Fläche ergibt das rund 170.180 € Bodenwert.
Was ist das Grundstück ungefähr wert?
Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 167.000 bis 651.000 € (Stand 04.11.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 170.180 €.
Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →Grundstücksrisiken
Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?
Für Richard-Wagner-Straße 32 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.
Baurecht & Bebauung
Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?
Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 254 m² ist der Spielraum begrenzt; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Heilbronn.
Datenstand: Kataster und Karte 04.11.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2025, Gutachterausschuss Heilbronn · Zensus 2022 · Bewertung 04.11.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.