L 508, 76831 Leinsweiler
Das Grundstück L 508 in Leinsweiler (Flurstück 851) hat 290 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 4 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Der Bodenwert liegt bei rund 1.305 €. Auffällig im Risiko-Check: Hanglage.
- 290 m² amtliche Fläche, Flurstück 851, Gemarkung
- 4 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2026)
- Bodenwert rund 1.305 €
- Risiko-Check: Hanglage
Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?
Flurstück 851 der Gemarkung umfasst 290 m², eine kleine Parzelle und gilt im Kataster als lF, in einer Zone mit der Nutzungsart „WG“.
| Flurstückskennzeichen | 07539100000851______ |
|---|---|
| Flurstück | 851 |
| Gemeinde | Leinsweiler |
| Amtliche Fläche | 290 m² |
| Nutzungsart (BRW-Zone) | WG |
| Entwicklungszustand | LF |
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
Für die Zone um die L 508 hat der zuständige Gutachterausschuss zum 01.01.2026 einen Bodenrichtwert von 4 €/m² festgelegt (Nutzungsart WG). Auf die 290 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 1.305 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.
| Bodenrichtwert | 4 €/m² |
|---|---|
| Stichtag | 01.01.2026 |
| Richtwertzone | 3402 |
| Nutzungsart | WG |
Was ist auf dem Grundstück gebaut?
Nach Kataster und OpenStreetMap stehen auf dem Flurstück keine Gebäude; die Bewertung stützt sich damit auf den Bodenwert.
Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?
In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 62,33 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6).
Welche Grundstücksrisiken gibt es?
Von zwei geprüften Risiken ist eines relevant: Hanglage.
- LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
- Hanglage17,4 % Neigung, 6,1 m Höhenunterschied (238 bis 245 m ü. M.). Hanglagen verteuern Gründung und Erschließung.
Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?
Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.
Was ist L 508 wert?
Der Boden allein ist rund 1.305 € wert (290 m² × 4 €/m²).
- Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
- Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 100 m² Wohnfläche
- Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Leinsweiler
- Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Direkt auf der Karte von Leinsweiler, ohne Anmeldung startbar.
Häufige Fragen zu diesem Grundstück
Grundstück & Eigentum
Wie groß ist das Grundstück?
Die amtliche Fläche von Flurstück 851 beträgt 290 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).
Wem gehört das Grundstück?
Wer Flurstück 851 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?
Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Baurecht & Bebauung
Was darf ich auf dem Grundstück bauen?
Ob und wie dicht in Leinsweiler gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „WG“, der Entwicklungszustand „LF“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Leinsweiler.
Wert & Kaufentscheidung
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
4 €/m² (Stichtag 01.01.2026, WG); mal Fläche ergibt das rund 1.305 € Bodenwert.
Grundstücksrisiken
Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?
Für L 508 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.
Baurecht & Bebauung
Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?
Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 290 m² ist der Spielraum begrenzt; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Leinsweiler.
Datenstand: Kataster und Karte 13.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2026 · Zensus 2022 · Bewertung 13.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.