Tiroler Weg 15, 79111 Freiburg im Breisgau
Das Grundstück Tiroler Weg 15 in Freiburg im Breisgau (Flurstück 20195/7) hat 521 m² amtliche Fläche und einen Bodenrichtwert von 1.050 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Es ist mit 2 Gebäuden bebaut, Hauptgebäude um 1968, rund 200 m² Wohnfläche (Schätzung). Der Bodenwert liegt bei rund 547.050 €, die automatisierte Marktwert-Spanne bei 492.000 bis 1.438.000 €. Hochwasser- oder Lärmrisiko ist nicht kartiert.
- 521 m² amtliche Fläche, Flurstück 20195/7, Gemarkung Freiburg
- 1.050 €/m² Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2025)
- 2 Gebäude um 1968, ca. 200 m² Wohnfläche (Schätzung)
- Marktwert-Spanne 492.000 bis 1.438.000 €
- Keine Auffälligkeiten im Risiko-Check
Wie groß ist das Grundstück und welches Flurstück ist es?
Flurstück 20195/7 der Gemarkung Freiburg umfasst 521 m², ein Zuschnitt, wie er in gewachsenen Ortslagen üblich ist und gilt im Kataster als baureifes Land, in einer Zone mit der Nutzungsart „Wohnbaufläche“; Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an. In der Wohnbaufläche steht das Wohnen im Vordergrund.
| Flurstückskennzeichen | 085710___20195000700 |
|---|---|
| Flurstück | 20195/7 |
| Gemarkung | Freiburg |
| Gemeinde | Freiburg im Breisgau |
| Amtliche Fläche | 521 m² |
| Nutzungsart (BRW-Zone) | Wohnbaufläche |
| Entwicklungszustand | Baureifes Land |
| Erschließung | beitragsfrei |
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
Für die Zone um die Tiroler Weg 15 hat der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Freiburg i. Breisgau zum 01.01.2025 einen Bodenrichtwert von 1.050 €/m² festgelegt (Nutzungsart Wohnbaufläche). Auf die 521 m² bezogen ergibt das einen Bodenwert von rund 547.050 €, ohne Gebäude. Wie Gutachterausschüsse den Wert ableiten, erklärt das Lexikon.
| Bodenrichtwert | 1.050 €/m² |
|---|---|
| Stichtag | 01.01.2025 |
| Nutzungsart | Wohnbaufläche |
| Gutachterausschuss | Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Freiburg i. Breisgau |
Was ist auf dem Grundstück gebaut?
Auf dem Flurstück stehen 2 Gebäude. Das Hauptgebäude hat 128 m² Grundfläche und 2 Vollgeschosse; daraus schätzt das Modell rund 200 m² Wohnfläche. Dazu kommen Nebengebäude mit 44 m² Grundfläche. Das Baujahr liegt nach Gebäude- und Zensusdaten um 1968. Nachkriegsbauten vor der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) sind häufig sanierungsbedürftig. Grundlage sind Kataster und 3D-Gebäudemodell; die Wohnfläche ist eine Modellschätzung.
Wie ist die Lage und das Wohnumfeld?
In der 100-Meter-Zelle des Zensus 2022 um das Grundstück liegt das Durchschnittsalter mit 45,22 Jahren über dem Bundesschnitt (44,6), die Haushalte sind mit 1,97 Personen eher klein, rund 56 % wohnen im Eigentum. Eigentum und Miete halten sich die Waage.
Karte der Umgebung
Lage des Flurstücks 20195/7 in Freiburg im Breisgau; ein Klick öffnet Grundstücksgrenzen und Luftbild interaktiv.








Interaktive Karte öffnenWelche Grundstücksrisiken gibt es?
Keines der zwei geprüften Risiken ist für Tiroler Weg 15 auffällig.
- LärmKeine kartierte Belastung durch Straße, Schiene oder Flug.
- Gelände0,5 % Neigung, 0,2 m Höhenunterschied (244 bis 244 m ü. M.). Das Grundstück ist praktisch eben.
Wie ist die Infrastruktur im Umkreis?
Zu Einrichtungen im Umkreis liegen für dieses Flurstück keine Daten vor.
Was ist Tiroler Weg 15 wert?
Der Boden allein ist rund 547.050 € wert (521 m² × 1.050 €/m²). Mit dem Gebäude um 1968, rund 200 m² Wohnfläche ergibt die automatisierte Bewertung eine Marktwert-Spanne von 492.000 bis 1.438.000 €. Die Breite der Spanne spiegelt, was aus offenen Daten nicht hervorgeht: Bauzustand, Ausstattung und Modernisierungsstand.
- Sachwert: Gebäude nach Baujahr, Fläche und Zustand plus Bodenwert
- Ertragswert: aus der erzielbaren Miete für rund 200 m² Wohnfläche
- Vergleichswert: aus aktuellen Angeboten im Umkreis von Freiburg im Breisgau
- Luftbild-KI und Lagefaktor: Dachzustand, Grundstücksnutzung, Mikrolage
Direkt auf der Karte von Freiburg im Breisgau, ohne Anmeldung startbar.
Häufige Fragen zu diesem Grundstück
Grundstück & Eigentum
Wie groß ist das Grundstück?
Die amtliche Fläche von Flurstück 20195/7 beträgt 521 m² laut Liegenschaftskataster (ALKIS).
Wem gehört das Grundstück?
Wer Flurstück 20195/7 gehört, verzeichnet Abteilung I des Grundbuchs. Offene Geodaten enthalten keine Eigentümer; Auskunft gibt das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Belastungen?
Wege- und Leitungsrechte stehen in Abteilung II, Grundschulden und Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs. Das Kataster weist sie nicht aus.
Grundbuchauszug für dieses Flurstück anfordern →Baurecht & Bebauung
Was darf ich auf dem Grundstück bauen?
Ob und wie dicht in Freiburg im Breisgau gebaut werden darf, legt der Bebauungsplan fest; ohne Plan gilt § 34 BauGB. Die Nutzungsart der Bodenrichtwertzone ist „Wohnbaufläche“, der Entwicklungszustand „Baureifes Land“. Verbindliche Auskunft gibt es beim Bauamt Freiburg im Breisgau.
Wert & Kaufentscheidung
Wie hoch ist der Bodenrichtwert?
1.050 €/m² (Stichtag 01.01.2025, Wohnbaufläche); mal Fläche ergibt das rund 547.050 € Bodenwert.
Was ist das Grundstück ungefähr wert?
Die automatisierte Bewertung ergibt eine Marktwert-Spanne von 492.000 bis 1.438.000 € (Stand 21.10.2026). Der reine Bodenwert liegt bei rund 547.050 €.
Genaue Wertschätzung in der Live-Analyse →Grundstücksrisiken
Liegt das Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet?
Für Tiroler Weg 15 liegt in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten keine Kartierung vor; die Live-Analyse prüft die Szenarien tagesaktuell.
Baurecht & Bebauung
Kann man das Grundstück teilen oder ein zweites Haus bauen?
Teilung und Nachverdichtung hängen von B-Plan und Erschließung ab. Bei 521 m² ist der Spielraum begrenzt; verbindlich klärt das eine Bauvoranfrage beim Bauamt Freiburg im Breisgau.
Datenstand: Kataster und Karte 21.10.2026 · Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2025, Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Freiburg i. Breisgau · Zensus 2022 · Bewertung 21.10.2026. Alle Quellen, Lizenzen und Methodik
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, nicht rechtsverbindlich und kein Ersatz für amtliche Auskünfte, Grundbuchauszüge oder Wertgutachten (§ 194 BauGB). Teile der Einschätzungen sind KI-gestützt.