Wie finde ich die Grundbuchblattnummer heraus?
Die [Grundbuchblattnummer](/lexikon/grundbuchblatt.html) steht in mehreren Unterlagen, die die meisten Eigentümer besitzen. Und wenn nicht: Man braucht sie für einen Antrag nicht zwingend.
Wo sie steht
| Unterlage | Fundstelle |
|---|---|
| Grundbuchauszug | Aufschrift, ganz oben |
| Kaufvertrag | Beschreibung des Kaufgegenstands |
| Darlehensvertrag / Grundschuldbestellung | Sicherheitenbeschreibung |
| Teilungserklärung | bei Eigentumswohnungen |
| Erbschein-Unterlagen | bei geerbten Grundstücken |
Zur Nummer gehören immer auch Amtsgericht und Grundbuchbezirk — dieselbe Blattnummer gibt es in jedem Bezirk erneut.
Ohne Unterlagen: über das Flurstück
Der Regelweg. Das Grundbuchamt kann das Blatt über die Beschreibung des Grundstücks zuordnen. Dafür brauchen Sie:
- Adresse des Grundstücks
- Gemarkung, Flur und Flurstück — frei ermittelbar, siehe Flurstücksnummer herausfinden
- das zuständige Grundbuchamt — siehe zuständiges Grundbuchamt finden
Mit diesen Angaben stellen Sie den Antrag und überlassen dem Amt die Zuordnung. Das ist völlig üblich; kein Grundbuchamt erwartet, dass Privatpersonen die Blattnummer parat haben.
Warum man sie nicht selbst nachschlagen kann
Es gibt kein öffentliches Verzeichnis, das Adressen auf Grundbuchblätter abbildet. Diese Zuordnung ist Teil des Grundbuchs und damit nach § 12 GBO geschützt. Wer sie erfragt, muss dasselbe berechtigte Interesse darlegen wie für den Auszug selbst.
Häufige Fragen
Ist die Grundbuchblattnummer dasselbe wie die Flurstücksnummer?
Nein. Die Flurstücksnummer stammt aus dem Kataster und ist frei zugänglich, die Blattnummer aus dem Grundbuch und nicht.
Kann sich die Blattnummer geändert haben?
Ja. Nach Teilung, Zusammenlegung oder Umschreibung wird ein Grundstück mitunter auf ein neues Blatt übertragen. Ein alter Kaufvertrag kann deshalb eine überholte Nummer enthalten.
Was, wenn ich die falsche Nummer angebe?
Das Amt prüft anhand der übrigen Angaben und korrigiert in der Regel. Deshalb ist es sinnvoll, Adresse und Flurstück immer mitzuschicken — auch wenn man die Blattnummer zu kennen glaubt.