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Checkliste Hausverkauf: 14 Punkte für einen guten Preis ohne böse Überraschungen

Wer gut vorbereitet verkauft, verhandelt besser und kommt schneller zum Notar. Gehen Sie diese Liste vor dem ersten Inserat durch – manche Unterlagen brauchen ein paar Wochen.

Redaktion GrundbuchPlusAktualisiert 03.11.20263 Min. LesezeitQuellen: GBO, EStG, BGB, GNotKG
Checkliste Hausverkauf14 Punkte vor dem Inserat
  • Wert und Bodenrichtwert
  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Energieausweis und Bauakte
  • Rechte und Grundschulden bereinigen
  • Erbe, Steuern, Verkaufsweg
Wer die Unterlagen vor dem Inserat beisammen hat, verhandelt besser.

Den Wert kennen

Unterlagen vorbereiten

  • Als Eigentümer bekommen Sie ihn jederzeit beim Grundbuchamt, einfach für 10 €, beglaubigt für 20 €. So geht es: Grundbuchauszug beantragen.

  • Beides gibt es beim Vermessungs- oder Katasteramt aus dem Liegenschaftskataster.

    GrundbuchplusFlurstück und Grenzen vorab auf der Karte ansehen

  • Pflicht beim Verkauf. Die Kennwerte gehören schon in die Anzeige, der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Fehlt er, droht ein Bußgeld.

  • Baugenehmigungen, Baupläne, Wohnflächenberechnung und Nachweise über Modernisierungen. Fehlt etwas, bekommen Sie bei der Bauaufsichtsbehörde Kopien aus der Akte.

  • Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Stand der Erhaltungsrücklage.

Grundbuch und Rechte bereinigen

  • Alte Wohnrechte, Nießbrauch oder erloschene Leitungsrechte schrecken Käufer ab. Was nicht mehr gilt, können Sie mit Bewilligung des Berechtigten löschen lassen.

  • Fragen Sie früh nach der Löschungsbewilligung für Grundschulden und nach einer Vorfälligkeitsentschädigung, falls der Kredit noch läuft. Den Ablauf beschreibt Grundschuld löschen.

  • Fragen Sie selbst beim Bauamt nach Baulasten, bevor der Käufer es tut. Sprechen Sie bekannte Mängel offen an: Wer arglistig verschweigt, haftet trotz Gewährleistungsausschluss.

Erbe, Steuern, Verkauf

  • Die Erben werden mit Erbschein oder notariellem Testament eingetragen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist diese Grundbuchberichtigung gebührenfrei. Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam verkaufen.

  • Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, kann Einkommensteuer auf den Gewinn anfallen. Ausnahme: Sie haben im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst darin gewohnt. Bei einer Erbschaft zählt das Kaufdatum des Erblassers. Lassen Sie das steuerlich prüfen.

  • Privat oder mit einem Makler aus der Region? Bei Häusern und Wohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision meist.

    GrundbuchplusAuf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Partner-Makler aus Ihrer Region

Diese Checkliste ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis und die Bauakte mit Baugenehmigungen, Grundrissen, Wohnflächenberechnung und Nachweisen über Modernisierungen. Bei Wohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung dazu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge.

Wie lange dauert es, die Unterlagen zu beschaffen?

Grundbuchauszug und Flurkarte haben Sie meist in wenigen Tagen. Für Kopien aus der Bauakte und einen neuen Energieausweis sollten Sie einige Wochen einplanen – am besten, bevor das Inserat online geht.

Wer zahlt den Notar beim Hausverkauf?

In der Regel der Käufer, so sehen es die meisten Kaufverträge vor. Die Löschung Ihrer Grundschulden zahlen Sie als Verkäufer.

Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?

Nur in Ausnahmefällen: wenn Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkaufen und nicht selbst darin gewohnt haben, oder wenn der Verkauf als gewerblicher Grundstückshandel gilt. Im Zweifel hilft eine Steuerberatung.

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