Den Wert kennen
Der Boden ist oft der größte Teil des Werts, vor allem bei älteren Häusern. Wie Sie den Wert finden: Bodenrichtwert ermitteln.
GrundbuchplusBodenrichtwert und Fläche zum Flurstück abrufen, wo das Land den Wert frei veröffentlicht
Darf laut Bebauungsplan mehr gebaut werden, etwa ein Anbau, ein zweites Haus oder eine Teilung? Das kann den Preis deutlich erhöhen. Auskunft gibt das Bauamt der Gemeinde.
Zu hoch angesetzte Immobilien stehen lange im Netz und werden am Ende oft unter Wert verkauft. Vergleichen Sie mit Angeboten in der Umgebung oder lassen Sie bewerten.
GrundbuchplusWertschätzung zum Flurstück als erste Orientierung
Unterlagen vorbereiten
Als Eigentümer bekommen Sie ihn jederzeit beim Grundbuchamt, einfach für 10 €, beglaubigt für 20 €. So geht es: Grundbuchauszug beantragen.
Beides gibt es beim Vermessungs- oder Katasteramt aus dem Liegenschaftskataster.
GrundbuchplusFlurstück und Grenzen vorab auf der Karte ansehen
Pflicht beim Verkauf. Die Kennwerte gehören schon in die Anzeige, der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Fehlt er, droht ein Bußgeld.
Baugenehmigungen, Baupläne, Wohnflächenberechnung und Nachweise über Modernisierungen. Fehlt etwas, bekommen Sie bei der Bauaufsichtsbehörde Kopien aus der Akte.
Teilungserklärung, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Stand der Erhaltungsrücklage.
Grundbuch und Rechte bereinigen
Alte Wohnrechte, Nießbrauch oder erloschene Leitungsrechte schrecken Käufer ab. Was nicht mehr gilt, können Sie mit Bewilligung des Berechtigten löschen lassen.
Fragen Sie früh nach der Löschungsbewilligung für Grundschulden und nach einer Vorfälligkeitsentschädigung, falls der Kredit noch läuft. Den Ablauf beschreibt Grundschuld löschen.
Fragen Sie selbst beim Bauamt nach Baulasten, bevor der Käufer es tut. Sprechen Sie bekannte Mängel offen an: Wer arglistig verschweigt, haftet trotz Gewährleistungsausschluss.
Erbe, Steuern, Verkauf
Die Erben werden mit Erbschein oder notariellem Testament eingetragen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist diese Grundbuchberichtigung gebührenfrei. Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam verkaufen.
Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, kann Einkommensteuer auf den Gewinn anfallen. Ausnahme: Sie haben im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst darin gewohnt. Bei einer Erbschaft zählt das Kaufdatum des Erblassers. Lassen Sie das steuerlich prüfen.
Privat oder mit einem Makler aus der Region? Bei Häusern und Wohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision meist.
GrundbuchplusAuf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Partner-Makler aus Ihrer Region
Diese Checkliste ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis und die Bauakte mit Baugenehmigungen, Grundrissen, Wohnflächenberechnung und Nachweisen über Modernisierungen. Bei Wohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung dazu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge.
Wie lange dauert es, die Unterlagen zu beschaffen?
Grundbuchauszug und Flurkarte haben Sie meist in wenigen Tagen. Für Kopien aus der Bauakte und einen neuen Energieausweis sollten Sie einige Wochen einplanen – am besten, bevor das Inserat online geht.
Wer zahlt den Notar beim Hausverkauf?
In der Regel der Käufer, so sehen es die meisten Kaufverträge vor. Die Löschung Ihrer Grundschulden zahlen Sie als Verkäufer.
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?
Nur in Ausnahmefällen: wenn Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkaufen und nicht selbst darin gewohnt haben, oder wenn der Verkauf als gewerblicher Grundstückshandel gilt. Im Zweifel hilft eine Steuerberatung.